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Vitoladens 300-C nur mit Heizraum-Belüftung?

Guten Morgen!

Ist es richtig, dass der Brennwertkessel Vitoladens 300-C nicht raumluftunabhängig, sondern grundsätzlich nur mit belüftetem Heizungsraum (Zuluftöffnung für den Heizraum mindestens 150 cm²) betrieben werden darf?

MfG

Bernstein48

10 ANTWORTEN 10

Hallo Bernstein48,

alle unsere bodenstehenden Öl-Wärmeerzeuger benötigen, egal mit welcher Betriebsweise diese betrieben werden, eine Zuluftöffnung.

Beste Grüße °ja

Nein, ist nicht richtig, der Vitoladens 300-C kann sowohl raumluftab- wie -unabhängig betrieben werden, siehe

https://www.viessmann.de/de/wohngebaeude/oelheizung/oel-brennwertkessel/vitoladens-300-c.html

RaumluftUNabhängige Betriebsweise ist vorzuziehen, da das Gerät so die Zuluft über das Luft-Abgas-System bekommt und die erwähnte Zuluftöffnung im Heizungsraum geschlossen werden kann.

Für die Planung des Abgassystems ist der HB zuständig, und der Schorni muss sein OK geben.

Dann ist die Antwort von Achat falsch?

Hallo Bernstein48,

bei unseren bodenstehenden Öl-Wärmeerzeugern ist sowohl für den raumluftabhängigen als auch für den raumluftunabhängigen Betrieb eine Raumbelüftung vorgeschrieben. Der Querschnitt dieser Raumbelüftung muss mindestens einen Querschnitt von 150 cm² betragen und sollte höchstens
auf zwei Öffnungen aufgeteilt werden.

Beste Grüße °ja

Hallo °ja!

Vielen Dank für dieAntwort.
Ich nehme jetzt Ihre Aussage als verbindlich an, muss Ihnen aber sagen, dass es hier bei Heizungsbauern und Schornsteinfegern erheblichen Aufklärungsbedarf gibt, zumal die Viessmann-Unterlagen sehr irreführend sind.

Unser Vitoladens 300-C wird seit 3 Jahren ohne Außenluftöffnung betrieben und wurde mehmals vom Bezirksschornsteinfegermeister überprüft und für in Ordnung befunden.
Der Heizungsbauer hat bei Installation ausdrücklich daruf hingewiesen, dass keine Heizraum-Belüftung notwendig ist.
Auch in der Montageanleitung wird diese Öffnung nicht gefordert.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass es Viessmann-Unterlagen gibt, in denen klar ausgesagt wird, dass Kessel mit X-Klassifizierung keine Außenluftöffnung benötigen.
Dieses widerspricht Ihrer letzten Stellungnahme.

Ich beende den Vorgang hiermit.

Noch einmal vielen Dank.

Gruß
Bernstein48


Hallo Bernstein48,

die Anforderungen an einen Heizraum werden nicht durch uns beschrieben. Wir beziehen uns in unserer Planungsanleitung nur auf die betriebswichtigen Vorgaben, die zwingend erforderlich sind. Generell verweisen wir aber prophylaktisch auf alle anderen DIN Normen. Es wäre unsinnig, wenn unsere Planungsanleitung (nicht die Montageanleitung) noch vorgeben würde, welche Brandschutztür oder Feuerlöscher einzusetzen sind.

Beste Grüße °ja

Dann haben Sie leider keinen Überblick darüber, was alles Widersprüchliches in Viessmann-Unterlagen zu den Zuluftöffnungen ausgesagt wird.
Sollten Sie sich unbedingt mal zu Gemüte führen.

Hatte ich über Brandschutztüren und Feuerlöscher gesprochen?
Sie verkennen total, dass die Zuluftöffnungen notwendig sind, weil die genannten Viessmann-Kessel nicht auf Dichtheit geprüft sind!
Das hat mit allgemeinen DIN-VORSCHRIFTEN nichts zu tun.
Sind Sie nicht aus der technischen Abteilung?

Und jetzt wirklich zum Schluss :
Es macht keinen Sinn, mit einem Viessmann-Mitarbeiter zu kommunizieren, der sich nicht mit den technischen Dokumenten der Firma Viessmann auskennt.

Hallo Bernstein48,

um der Anforderung der Raumbelüftung (mit X Kennzeichnung) entgegenzuwirken, müsste der komplette Kessel in einem geschlossenen Zuluft umspülten Kasten untergebracht werden. Kein Hersteller kann dies derzeit für bodenstehende Kessel anbieten. Eine Dichtigkeit spielt hier keine Rolle, da alle Wärmeerzeuger auch gegen Abgasaustritt geprüft werden müssen.

Die Ausnahmen sind Brennwert-Wandgeräte (mit der X Kennzeichnung), die einen geschlossenen Kasten um den Wärmetauscher haben. Mit diesem geschlossenen und Zuluft umspülten Kasten darf man sich das Gerät auch in das Badezimmer oder die Küche hängen/stellen. Bei uns sind die Geräte in der Regel weiß lackiert.

Der Vitoladens 300-C hat keine X-Kennzeichnung und darf nicht im Bad aufgestellt werden, deshalb gelten hier auch die Vorschriften für den Heizungskeller. Die notwendigen Anforderungen an den Heizungskeller, zu denen der Feuerlöscher, die Brandschutztür, die Raumbelüftung und vieles mehr gehören, werden hier aber nicht aktiv von uns vorgeschrieben. Dass die Raumbelüftung für den Betrieb nicht unbedingt notwendig ist, haben Sie ja bereits 3 Jahre getestet.

Mein Beitrag von 8:53Uhr liest sich tatsächlich falsch. Bitte entschuldigen Sie dies. Das X hinter C33 werde ich rausnehmen.

Beste Grüße aus dem Technischen Dienst °ja
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