Hallo,
dazu nochmal eine Frage:
Was genau bedeutet "ergänzend"?
Erfülle ich mit der Vitovalor 300-P bereits einen Teil der EEWärmeG-Anforderungen und muss nur den Restanteil durch alternative Maßnahmen ergänzen?
Und falls JA, wie errechnet sich der Anteil, den die Vitovalor zum EEWärmeG beiträgt?
Oder wird die Vitovalor 300-P "GAR NICHT" beim EEWärmeG angerechnet, und ich muss die Anforderungen vollständig durch andere Maßnahmen (z.B. Solarthermie oder Einsparung von Energie nach §7) erfüllen?
Danke+Gruß, bmsr.