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Erfüllt man mit VITOVALOR 300-P in einem Neubau "automatisch" das EEWärmeG?

 
6 ANTWORTEN 6

Hallo bmsr,

schön, dass Du Interesse an unserer Brennstoffzelle hast.

Die Vitovalor 300-P erfüllt nicht automatisch das EEWärme Gesetz. Klar ist sie alternativ zugelassen und kann in die Berechnung mit einfließen. Jedoch sollte die anteilige Deckung bzw. Erfüllung Dein Planer individuell gegenprüfen.

Beste Grüße °ro

Hallo Herr Braun,

vielen Dank für ihre Aussage "Die Vitovalor 300-P erfüllt nicht automatisch das EEWärme Gesetz."
Das bedeutet doch, bei Verwendung der Vitovalor 300-P MUSS das EEWärmeG auf andere Art (z.B. durch Unterschreitung der EnEV-Anforderung um 15%) erfüllt werden, richtig?

Gruß, bmsr.

Hallo bmsr,

richtig, hier muss dann ergänzend eine alternative Maßnahme vereinbart werden.

Beste Grüße °ro

Hallo,
dazu nochmal eine Frage:
Was genau bedeutet "ergänzend"?

Erfülle ich mit der Vitovalor 300-P bereits einen Teil der EEWärmeG-Anforderungen und muss nur den Restanteil durch alternative Maßnahmen ergänzen?
Und falls JA, wie errechnet sich der Anteil, den die Vitovalor zum EEWärmeG beiträgt?

Oder wird die Vitovalor 300-P "GAR NICHT" beim EEWärmeG angerechnet, und ich muss die Anforderungen vollständig durch andere Maßnahmen (z.B. Solarthermie oder Einsparung von Energie nach §7) erfüllen?

Danke+Gruß, bmsr.

Hallo bmsr,

die Vitovalor ist, wie alle KWK-Technologien als Ersatzmaßnahme zur Erfüllung des EEWärmeG zugelassen, wenn mindestens 50% der Wärme auf den KWK-Teil kommt. In diesem Falle muss also 50 % der Wärme aus der Brennstoffzelle kommen. Dies reicht in der Regel bei vielen neugebauten EFH.

Als Beispiel: Wenn man jährlich von 6000 Betriebsstunden der Brennstoffzelle ausgeht, hat man 6000 kWh erzeugt. D.h. bei einem Haus mit einem Wärmebedarf (nach EneV Berechnung) von 12000 kWh/a würde die Vitovalor allein ohne Ersatzmaßnahme die EEWärmeG-Vorgaben erfüllen.

Eine pauschale Aussage zur Erfüllung können wir nicht machen. Das muss vom Planer geprüft werden.

Beste Grüße °ro

Hallo Herr Braun,

vielen Dank für diese Informationen.
In dem konkreten Fall weist die "Energetische Bewertung von Brennstoffzellen nach DIN SPEC 32737" einen Deckungsanteil der Brennstoffzelle von 33% aus.

Da muss ich wohl zur Erfüllung des EEWärmeG an anderen Schrauben drehen...

Nochmals Dankeschön für ihre Unterstützung!

Gruß, bmsr.