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Austauschpflicht und Möglichkeiten bei anstehendem Verkauf

Liebe Community,
ich habe die existierenden Threads schon gelesen, konnte hier aber leider keine Antwort auf meine aktuelle Frage/Situation finden.

Eine Bekannte hat folgende Ausgangslage:

- Ölheizung Viessmann Vitola-u-e, Herstelljahr 1984 (Konstanttemperaturkessel) und ohne Außenfühler.

Das Haus wird seit 30 Jahren bewohnt vom ehemaligen Eigentümer (Vater der Bekannten), 2005 hat meine Bekannte das Haus überschrieben bekommen, für den Vater ist ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingetragen. 

Das Haus soll verkauft werden, nächste Woche steht der Notartermin an. Diese Woche meldet sich der neue Schornsteinfeger (der alte ging letztes Jahr in Rente) und teilt mit, daß die Heizung bis 01.02.2024 ausgetauscht sein muss. Da der aktuelle Bewohner laut Grundbuch nicht der Eigentümer ist und dadurch keine Ausnahmetatbestand erfüllt ist, hat das vermutlich so seine Richtigkeit.

Der Käufer des Hauses wird komplett sanieren und die Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen. Dies wird aber nicht bis zur angegebenen Frist erledigt sein, sondern vermutlich eher 6 Monate in Anspruch nehmen. Der Kaminfeger möchte aber nur eine Frist bis 01.02.2024 geben.

Welche sinnvollen Möglichkeiten gibt es hier?
- nächrüsten einer anderen Steuerung (witterungsgeführt/Zeit)?
- Ausnahmetatbestand im GEG geltend machen, sinngemäß: "nicht anzuwenden, wenn im Einzelfall wegen besonderer Umstände ein unangemessener Aufwand entstehen würde"?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße Patrick

5 ANTWORTEN 5

Also, soweit ich mich erinnere, wurden in der letzten Gesetzesvorlage zum Austausch von alten Heizkesseln durchaus grosszügige Übergangsfristen eingeräumt. Von bis zu 6 Jahren. Von daher verstehe ich nicht recht, warum der Schorni hier drängelt.

Etwas anderes wäre es, wenn der Heizkessel jetzt ausserhalb jeder Norm Schadstoffe ausstösst.

 

Als Sofortmassnahme könnte man den Kessel mit einer neuen Steuerung versehen, welche dann witterungsgeführt läuft. Ist natürlich finanziell gesehen Nonsens, würde aber dem Schornsteinfeger allen Wind aus dem Segel nehmen. Der Kessel selbst würde auch mit Kondenswasserbildung sicherlich noch ein Jahr überstehen.

Vielen Dank für deine Antwort.

Natürlich ist das finanziell gesehen schwachsinnig, aber als Sofortmaßnahme hinsichtlich des anstehenden Notartermins dann vielleicht doch eine Option...

Wie kann ich herausfinden, welche Steuerung ich hier verwenden kann?

Hängt davon ab, was momentan verbaut ist. Hast eventuell ein Foto vom Kessel ? Ist da überhaupt sowas wie eine Steuerung dran ? Ich denke mal, es müsste mindestens eine Duomatik sein.

Bei dem Alter mache ich nicht viel Hoffnung, dass man hier was  Besseres nachrüsten könnte.

Groß (IMG_6496).jpegjGroß (IMG_6492).jpeg

Anbei ein Foto des Kessels mit der Steuerung sowie ein Foto mit der Kesselnummer.

Ach herrje. Die ,,Steuerung,, ist ja eine SK/SKR Regelung. Bei der weiss ich zumindest,dass man keinen Aussenfühler nachrüsten kann. Demzufolge eine andere Regelung ran müsste. Da kann ich aber nicht sagen,welche für den Kessel geeignet wäre. Eine Umrüstung kam hier nie in Frage. Weiss einer der anderen User mehr ?

 Nachtrag: ich hab gerade nochmal nachgeschaut. Und wenn ich das richtig verstanden habe,dürfen Konstantheizkessel mit einem Alter von mind.30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Demzufolge der Schornsteinfeger so erstmal im Recht ist. Denn dem Gesetz nach galt diese Regelung auch schon 2020. Man hat dir also schon eine Frist gegeben.  Nur hat sich 2020 noch kaum einer drum geschert. Durch die Novellierung gibts jetzt keine Frist mehr. Zumindest für die alten Konstantheizkessel. Und ich fürchte,das wird auch eine andere Steuerung nicht lösen können.

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