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Ausfallentschädigung BSZ

Hallo,

 

meine BSZ ist 21.03.2021 nach knapp 4 Monaten erneut ausgefallen mit dem gleichen Fehler, 12F0. Am 06.04.2021, nach 17 Tagen wurde der Fehler behoben. Wie bekomme ich die Ausfallentschädigung?

Mein Heizungsbauer Energy World ist pleite.

 

Viele Grüße

chippie

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Hallo Chippie, 

 

ich habe dir eine Mail zur weiteren Vorgehensweise zukommen lassen. Ich hoffe wir konnten darin alles zu deiner Zufriedenheit klären. 

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

15 ANTWORTEN 15

Hallo Chippie, 

 

ich habe das geprüft. Die Ausfallenschädigung wird sich auf 20 Euro belaufen. 

Sende uns bitte deine Bankverbindung an IBAN@Viessmann.com.

Gibt im Betreff bitte die Nummer 6794231 mit an. 

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team
Hallo Patrick,

danke für die Antwort. Wie setzen sich die € 20,- zusammen? Meines Wissens nach beträgt die Ausfallentschädigung ca. € 5,-/Tag!? Bei € 20,- in Summe sind wir gerade einmal bei knapp über € 1,-/Tag...

Viele Grüße
Chippie

Ich korrigiere mich es wären in diesem Fall 25 Euro. 

 

Grund:

In Anlehnung an unsere AVB (IX. Haftung für Mängel und sonstige Haftung. Punkt 10) der Viessmann DE GmbH, sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, so unter anderem Ansprüche wegen Ertragsausfall. Als Hersteller sind wird aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach -und Rechtslage, bereit, den Ertragsausfall (Strom) mit 5,00 Euro/Tag zu erstatten. Aufgrund des Zeitaufwands für administrative Tätigkeiten (Recherche, Datenerfassung, Ermittlung des Erstattungsbetrags etc.) wird vom Ertragsausfall-Zeitraum, erst ab dem 12. Tag, den Kunden kulanzweise ein Betrag gewährt. 

 

 

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team

Hallo @Patrick_Zarges ,

das ist nun eine sehr interesante Darstellung. Eine Funktionsgarantie stellt die Funktion, bzw. die Ersatzteilversorgung und Reperatur im Schadenfall, sicher. Auch ich habe die Anlage unter der Annahme angeschafft, das selbstverständlich mögliche finanzielle Schäden durch einen längeren, nicht vom nutzer verursachten Schaden, abgegolten werden, da diese ja ganz offensichtlich dadurch entstanden sind, das die Anlage ihre (garantierte) Funktion nicht erfüllt.

Das dies nur aus Kulanz möglich sein soll, wage ich zu bezweifeln, auch wenn diese Klausel in den AVB so vorkommt, ist doch die Funktionsfähigkeit der Anlage als ganzes, also vorallem die Stromerzeugung, ein wesentlicher Bestandteil des gekauften Produktes. Es ist für Ersatz zu sorgen, sollte der Vertag nicht vollständig erfüllt werden können (bspw. aus Gründen des Ersatzteilmangels). Da man den Strom wohl kaum ersatzweise "liefern" kann, bleibt folglich nur der finanzielle Ausgleich. Es wird mit sicherheit Ausfallzeiten geben, die man als Besitzer "akzeptieren" muss, da niemand erwarten kann, das am nächsten Tag der Techniker vor Ort ist und das Problem lösen kann. Wie lang solche Ausfallzeiten sein dürfen, bevor Schadensersatz aus oben genannten Gründen forderbar ist, würde im ernstfall wohl auch gerichtlich geklärt werden können. Kaum vorstellbar ist jedoch, das ein wesentliches Merkmal der Anlage dauerhaft (Wochen oder Monate) funktionsunfähig bleiben kann, ohne das eine Pflicht des Schadensersatzes entsteht. Eine andere Variante im Extremfall wäre wohl nur die Rückabwicklung, da, wie beschrieben, ein wesentlicher Vetragsbestandteil scheinbar über längere Zeit nicht erfüllt werden kann. 

 

Grundsätzlich dürften solche Dinge zu einer weiteren Verunsicherung des Kunden beitragen, welche aufgrund einiger im Internet diskutierter Fehler, subjektiv sowieso schon gewachsen ist.

Viele Grüße
Überschallente

Hallo Überschallente,

der weiteren Verunsicherung wirken wir entgegen, indem wir zusammen mit Panasonic an einer Lösung gearbeitet haben und diese letztendlich auch zur Verfügung steht. Einen Großteil unserer Kunden haben wir bereits über die notwendigen Maßnahmen informiert. Weitere werden folgen. Bisher haben wir uns als Firma Viessmann immer dafür eingesetzt, dass unsere Kunden zufrieden sind. Denn genau das ist es, was uns am Herzen liegt. Und um genau das weiterhin sicherzustellen sind wir trotz unserer AVB bereit, einen Ertragsausfall zu zahlen.

 

Wenn du unsere Richtlinien anzweifelst, dann bin ich dafür nicht der richtige Ansprechpartner und unsere Community der falsche Ort, um dies zu diskutieren. Bei technischen Fragen werde ich weiterhin sehr gerne unterstützen. Wenn es aus deiner Sicht notwendig ist, dann solltest du dich mit deinem Anwalt in Verbindung setzen. Weiteres kann dann mit unserer Rechtsabteilung abgestimmt werden. 

 

 

 

   

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team

Hallo @Patrick_Zarges ,

 

versteh mich nicht falsch, in diese Richtung sollte das nicht gehe, bei mir wurden die Probleme bisher auch zu meiner Zufriedenheit erfüllt und von schwerwiegenderen Sachen bin ich bisher verschont geblieben, soweit alles gut. Ich habe die Anlage übringens bereits zwei mal weiterempfohlen, woraus so weit ich weiß auch ein Auftrag enstanden ist.

 

Es ist nur so, das einem durch -teilweise ältere- Werbematerialien eben gewissen Dinge suggeriert werden. Natürlich steht da nicht, das einem der Ausfall entschädigt wird, man kann jedoch schnell davon ausgehen das dies durchaus innerhalb der Garantieleistungen liegt und das habe auch nicht nur ich so interpretiert. Grad das Wort "Leistungsgarantie" ist in dem Zusammenhang sehr zweideutig zu verstehen.

 

Aus anderen Fällen die nichts mit Viessmann als Hersteller zu tun haben, jedoch ebenfalls dezentrale Energieerzeugung behandeln, wird auch relativ klar das eine Schadensersatzforderung vom Kunden an den Hersteller doch immer sehr gute Chancen vor Gericht hat. Klar ist auch, das die kosten für Gutachter usw. den Streitwert um das Vielfache überschreiten und es deshalb trotzdem für keine Seite lohnenswert sein wird, diesen Weg zu gehen.

 

Ich würde mir halt wünschen das es dazu eine ganz klare Regelung gibt, auf die man sich als Kunde für die Zukunft verlassen kann. Eine Kulanzleistung, die jederzeit gestrichen werden kann, ist dies aus Kundesicht definitv nicht. Und wie gesagt: Die Erwartungshaltung ist erstmal eine andere. Eine feste Regelung hätte ja nun mal auch den Vorteil, das man diese tatsächlich Werbewirsam platzieren könnte.

 

Und ich bin ebenfalls der Meinung, das ein solcher Wunsch oder auch Verbesserungsvorschlag durchaus in die Community gehört, auch wenn dies scheinbar nicht erwünscht ist. Die Ausfallsicherheit gehört neben den Ertragszahlen immerhin mit zu den Top diskutierten Themen in anderen Foren wenn es um eine Anschaffung geht. Aber nun gut...

Viele Grüße
Überschallente

Hallo Patrick,

 

vielen Dank für Deine Ausführungen. Es kann doch nicht wirklich sein, dass die Reaktionszeit von Viessmann (zumindest in meinem Fall) bei ca. 2,5 Wochen liegt. Dies ist in heutiger Zeit einfach nicht tragbar. Diese überlange Reaktionszeit ist doch nur akzeptabel durch die Ausfallentschädigung. Und diese soll nun in den ersten 11 Tagen gar nicht zum tragen kommen?

 

Zumal ich den gleichen Fehler 12F0 bereits im November 2020 (Anlage ist von Juli 2019!!) schon einmal hatte. Die Behebung hat sich bis Ende 2020 hingezogen. Und nach nun knapp 3 Monaten der erneute Ausfall mit gleichem Fehler! Solche Dinge können und dürfen nicht zu Lasten des Kunden gehen! Schon gar nicht bei einem Alter der Anlage von etwa 1,5 Jahren! Wie oft wird die Anlage in Zukunft ausfallen? Rechnerisch alle 3 Monate, bisher immer in der relevantesten Zeit. Und jedes mal soll die ersten 11 Tage nichts passieren???

 

Das kann nicht wirklich euer Ernst sein.

 

@ Überschallente: Dein Beitrag ist echt klasse und spricht sicherlich allen Viessmann-Kunden aus der Seele

 

Nicht zuletzt im Interesse von Viessmann und der hoffentlich gewollten Kundenzufriedenheit muss hier eine andere Lösung her.

 

@ Patrick: Selbst im Falle eurer weiteren Verweigerung, trotz der o.g. Wiederholung des Fehlers nach ca. 3 Monaten, kommen immerhin € 30,- bei 17 Tagen Ausfall heraus (12.-17. Tag = 6 Tage!!)

 

Viele Grüße

chippie

Ich kann eure Bedenken und Ausführungen nachvollziehen. Dennoch möchte ich euch über folgendes informieren: 

 

Bei Abschluss eines Vitovalor - Basis-Servicepaket für PT2 und PA2 oder Vitovalor - Remote - Vollservice-Paket für PT2 umfasst die Funktions- und Leistungsgarantie der Vitovalor (Brennstoffzellenmodul und Gas-Brennwertmodul) unter anderem folgenden Punkt: 

-Zusicherung der Erzeugung von elektrischer Energie von 750 W (Bedingungen nach DIN EN 50465) abzüglich einer technisch bedingten Degradation (Leistungsminderung) von 20 % auf 10 Jahre mit max. 80000 Betriebsstunden und max. 4000 Starts des Brennstoffzellenmoduls.

 

Unter dem Haftungsausschluss der Funktions- und Leistungsgarantie ist klar definiert, dass Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, so unter anderem Ansprüche wegen Ertragsausfall, ausgeschlossen sind. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team

Lieber Patrick,

 

verstehe mich bitte nicht falsch. Ich will hier gar nicht streiten. Dennoch ist es wirklich schade, dass du dich bzw. Viessmann hinter irgendwelchen Paragraphen versteckst. Auf meine Anmerkungen gehst du leider nicht ein. Hier noch einmal meine offenen Anmerkungen in Kürze aufgeführt:

 

- Anlagenalter keine 2 Jahre! Zumindest bis zum Alter von 2 Jahren sollte doch wohl eine großzügige Regelung seitens Viessmann gelten (egal ob mit oder ohne rechtlichen Anspruch)

- Wiederholt der gleiche Fehler innerhalb kürzester Zeit! Hier sollte die 12-Tages-Regel fairerweise außer Kraft gesetzt werden!

- Reaktionszeit bis zur Reparatur ca. 2,5 Wochen! Und das in heutiger Zeit von einem renommierten Unternehmen! Das ist max. bei einem kleinen Hinterhofschrauber tolerierbar. Wenn die Reaktionszeit bei marktüblichen 2-3 Tagen liegen würde, hätten wir die Diskussion einer Ausfallentschädigung doch gar nicht!

- Auch die Reaktionszeit auf meinen letzten Post waren tatsächlich 10 Tage...

- Und Patrick, wir reden hier immer noch von mind. 6 vergütungsrelevanten Ausfalltagen, nicht von 4 oder 5 (Berechnung s.o.)

 

Viele Grüße

chippie

Hallo Chippie, 

 

ich habe dir eine Mail zur weiteren Vorgehensweise zukommen lassen. Ich hoffe wir konnten darin alles zu deiner Zufriedenheit klären. 

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team

Hallo Chippie,

konntest du dich mit Viessmann über die Entschädigung einigen? Ich habe jetzt das gleiche Problem, nur sind es bei mir 263 Tage.

Viessmann will nur für 225 Tage eine Entschädigung zahlen. Das ist für mich unakzeptabel, zumal mir die Entschädigungszahlen für jeden Ausfalltag schriftlich bestätigt wurde.

mfg

Aquarell

Hallo Aquarell, 

 

ich werde das noch mal überprüfen und dir Anfang nächster Woche dazu eine Rückmeldung geben.  

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team
Hallo Patrick konnte mich in dieser Sache bereits einigen. Danke für deinen Einsatz
Aquarell

Hallo Patrick,

habe jetzt ein neues Problem. Die Anlage meldet den Fehler A8F0, Gasversorgung unterbrochen. Dies kann aber nicht sein da der Brenner immer noch läuft und die Heizung funktioniert. Mir ist auch seitens des Gasversorgers keine Unterbrechung bekannt. Wie kann ich den Fehler beseitigen und die BZ neu starten?

mfg

Aquarell

Hallo Aquarell, 

 

die Störung wurde bereits mit Folgemaßnahmen aufgenommen und ein Einsatz angelegt. 

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team
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