abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Anzeigen  nur  | Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Brennstoffzelle Zuschuss KfW und Einspeisevergütung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe Fragen bezüglich der Einspeisevergütung für den erzeugten Strom der Brennstoffzellenheizung und zum Zuschuss der KfW.

Ich war selber vor ca. 3-4 Jahren auf einem Lehrgang von Viessmann zum Thema Brennstoffzelle. Dort ging es u.a. auch um die Einspeisevergütung. Es hieß damals, sobald man den Zuschuss vom Staat beantragt hat bzw. auch bekommen hat, ist es nicht mehr möglich seine Einspeisevergütung geltend zu machen. Ist das immer noch so? Damals wurden uns Richtwerte von 0,08€ pro Kw/h eingespeisten Strom ins öffentliche Netz und 0,04€ pro selbstgenutzte Kw/h im Haus genannt, die man vom Netzbetreiber bekommt. Wie haben sich jetzt als Richtwerte diese Vergütungen geändert?

 

Freundliche Grüße

SHK-Leine1

1 ANTWORT 1

Hallo SHK-Leine1,

 

Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten. 

1. Es besteht die Möglichkeit, der pauschalen Auszahlung des KWK-Zuschlags. Hierbei bekommt man für 60000 Betriebsstunden der Anlage eine pauschale Vergütung von 4 Cent/kWh produzierten Strom.

 

2. Es wird ein zusätzlicher Nettostromzähler vom Stromnetzbetreiber am zentralen Zählerplatz installiert.
Der zuständige Netzbetreiber liest den Zähler ab und überwacht die Eichfristen. Hierbei wird unterschieden, ob der Strom im eigenen Haus verbraucht wurde oder ins öffentliche Netz eingespeist wird. Für selbst verbrauchten Strom erhält man einen Vergütung von 4 Cent/kWh, für in das öffentliche Netz eingespeisten Strom 8 Cent/kWh.

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team