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Brennstoffzelle und PV-Anlage: Messung und Abrechnung

Hallo zusammen,

habe Anfang November 2020 eine Viessamnn PT2 in Betrieb und seit Anfang September 2021 zusätzlich eine PV-Anlage ans Stromnetz genommen (Anhang: Schaltplan_EVU_Brennstoffzelle_PV-Anlage_BRN.jpg).

Dazu die 1.Frage:

An welcher Stelle in diesem "Schaltplan" muss der Viessmann-Sensor E3100CA (Anhang ViessmannE3100CA.JPG) eingebaut werden, so dass (a) vernünftige Werte an den Energiemanager der PT2 und (b) an die ViCare-App geliefert werden?

 

Um dem ganzen die Krönung aufzusetzen, hat mir das Energie-Versorgungs-Unternehmen (EVU) mitgeteilt, dass die Einspeisemengen der Brennstoffzelle und der PV-Anlage separat gemessen werden müssen, da unterschiedliche Einspeisevergütungen für Brennstoffzelle und PV-Anlage zur Anwendung kommen.

Dazu die 2. Frage:

An welcher/n Stelle/n in diesem "Schaltplan" müssen nun der/die Zähler der EVU eingebaut werden, so dass die Einspeisevergütungen für Brennstoffzelle und PV-Anlage separat abgelesen oder durch einfache Rechnung ermittelt werden können?

Zu dieser Frage habe ich folgende Anmerkung: Das EVU hat mir eine m.E. nicht adäquate Lösung angeboten, die ich hier nicht darstellen will, damit niemand "voreingenommen" ist.

 

Da dieses Problem nicht einfach ist und wohl in Zukunft immer häufiger auftaucht, wäre es auch wünschenswert, wenn sich jemand von der Fa. Viessmann (Seriennummer meiner Viessmann PT2:  7725237001712125) bei mir zunächst per Mail melden würde.

 

Vielen Dank an alle die gerne Kopfnüsse knacken und ggfs. unseren Energie(wende)politikern den rechten Weg weisen wollen.

 

Schaltplan_EVU_Brennstoffzelle_PV-Anlage_BRN.jpg
ViessmannE3100CA.JPG
5 ANTWORTEN 5

Hi.

 

Hatte dasselbe Problem. Hier mal ein Link zu meiner Lösung.

 

Aber wie kann denn die PV Anlage schon am Stromnetz sein ohne Freigabe vom Netzbetreiber?

 

Aber nun gut. BHKWs sind ja nicht neu. Wenn man sich damit nicht beschäftigt Haut einem der Netzbetreiber bei Vitovalor und PV Anlage schnell vier Zähler in den Schrank (Auf den geeichten und integrierten Zähler hat mein Betreiber nix gegeben).

 

Also am besten Pauschale Auszahlung nehmen, dann kommt man mit zwei Zahlen aus. Da hat Viessmann aber auch Anschlusspläne in der Planungsanleitung drin.

 

Viel schlimmer finde ich allerdings die steuerliche Behandlung der Vitovalor! Das ist dann wirklich nicht mehr normal! Das wäre auch der einzige Grund warum ich die Vitovalor so nicht mehr nehmen würde!

Hallo Bvgsng,

der Anschluss der PV-Anlage erfolgte durch einen Elektroinstallateur mit Genehmigung des Netzbetreibers, da der Zweirichtungszähler bereits  bei der Installation der Brennstoffzelle eingebaut wurde. Dh. die Summe Einspeisung und Verbrauch wurden immer durch einen geeichten Zähler des Netzbetreibers gemessen.

Nun zu Deiner verlinkten Lösung:

Ich bin mit der Aussage einverstanden, dass die Summe der Ströme richtig gemessen werden, allerdings bin ich der Meinung Meinung, dass man die Strom-Anteile der Energieerzeugungsanlagen beweisbar NICHT durch eine kaskadierende Messung von Strömen elektro-dynamisch korrekt abbilden kann, sondern dass man dies nur über die Strom-Anteile (Verhältnis der Energie Produktion) erzielen kann.

Sorry, bin raus 😉.

 

Ich meine wenn die Installation für den EVU so im Ordnung ist mit der gemischten Abrechnung über einen Zähler, dann mach es zu seinem Problem.

 

Grundsätzlich sind die PV Anlage und die Vitovalor zwei verschiedene Unternehmungen die auch getrennt abgerechnet werden müssen. Ich würde/habe auch alle vier vorgeschlagenen Zähler verbauen und nur die notwendigen vom EVU genommen. Bei einer steuerlichen Abrechnung könnten diese nämlich nochmal interessant werden.

 

 

Aber wie gesagt, wenn der EVU das so bewilligt hat würde ich diesen darauf ansetzen.

Hallo Bvgsng,

danke dass Du überhaupt geantwortet hast.

Da offensichtlich bei Dir die verlinkte Lösung auch eingesetzt wird, so ist dies grundsätzlich Ok, da damit die Produktion der Brennstoffzelle vorrangig die Verbraucher beliefert und nur der "Überschuss" als Netzeinspeisung gezählt wird.

Grundsätzlich wird jedoch falsch abgerechnet, was aber offenbar niemand interessiert. Mein Netzbetreiber hat mir eine vergleichbare Lösung vorgeschlagen, jedoch mit der PV-Anlage als vorrangige Belieferung der Verbraucher. Dies will / werde ich noch drehen / ändern.

Hi.

 

In der Planungsanleitung der Vitovalor PT2 ist das Meßkonzept sehr genau beschrieben. Dies entspricht auch dem Messkonzept der meisten Netzbetreiber. Das Problem ist, dass wirklich niemand Lust auf vier Zähler hat (Z1 - Z4 in dem Messkonzept) und einige Kunden überrascht sind, wenn Sie auf einmal vier Zähler im Keller verbaut haben.

 

Wenn man aber den Netzbetreiber darauf hinweist, dass man die pauschale Auszahlung der Eigenverbrauchsvergütung nimmt, benötigt man "nur" noch zwei Zähler. So kann dann die eingespeiste Strommenge der Vitovalor sauber von der eingespeisten Menge der PV-Anlage getrennt werden. Das Vorranging der Strom der Vitovalor im Eigenverbrauch landet ist ja nur Sinnvoll, da dieser ja immer teurer ist als der PV-Strom (auch wenn die Vergütung der PV-Anlagen noch weiter sinkt).

 

Ich gehe aber voll und ganz mit und sage, dass wir Anlagenbetreiber hier die Leidtragenden einer behämmerten Energiepolitik sind! Zum einen erkennt der Netzbetreiber den geeichten integrierten Zähler von Viessmann nicht an und wie um Himmelswillen soll man denn den Anteil Eigenverbrauch an Wärme berechnen?!?!?

 

Nach Anschaffung der Anlage habe ich Tage dagessen und Excel Tabellen für die monatliche Abrechnung geschrieben, bis ich die Werte der Wärmeentnahme Eigenverbrauch für das Finanzamt habe!!! Und ich wage zu behaupten, dass im Falle einer Steuerprüfung dies niemals standhält und zweitens, dass fast jede Anlage anders abgerechnet wird.

 

Mit der ersten Planung für die Vitovalor habe ich mich ja bereits auf eine Abrechnungshölle vorbereitet... aber das was dahintersteckt ist nicht mehr normal und schreckt ja jeden ab sich diese Anlage in den Keller zu stellen.

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