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Entlastung von der Energiesteuer / Vitovalor 300P

Guten Morgen,

hat jemand erfahrung mit den Anträgen zur Entlastung der Energiesteuer für den von der Brennstoffzelle verbrauchten Gasanteil zur Stromerzeugung?

Es soll eine Möglichkeit zur pauschen Erstattung geben. Leider finde ich dazu im Netz nichts, bzw. keinen Anttrag etc..

Vielen Dank

Carsten

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6 ANTWORTEN 6

Dafür solltest beim Zoll nachfrage. Der ist für die Steuern zuständig. http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastu...

Hallo,
stimmt, der Zoll ist der richtige Ansprechpartner. Dort habe ich auch aufwendig die Anträge für 2016 ausgefüllt und sollte dann 16,40€ Erstattung bekommen. Leider wollte mein Gaslieferant 10€ für eine Zwischenrechnung haben,..... somit habe ich mir dann den Antrag gespart. Von Viessmann hat mir jemand (Verkaufsberater Viessmann Deutschland GmbH, Niederlassung Dortmund) erzählt, dass es ein Pauschale von 1800€ geben soll..... leider habe ich auch auf Nachfrage keine Antwort mehr vom Verkaufsberater erhalten.
Gruss Carsten
Der meinte vielleicht einen Zuschuss vom Land, wenn man energiesparende /umweltfreundliche Heizungen einbaut ?
Von einer pauschalen Steuerrückerstattung hab ich noch nichts gehört.
Es ging schon um die Energiesteuererstattung. Vllt. meldet sich ja noch jemand aus dem Forum.
Danke schon mal, Carsten
Hallo 1904mal,

die 1800 Euro basieren auf dem KWK-Gesetz 2016. Hier gibt es eine pauschale Abrechnungsvariante der Nettostromerzeugung. Diese Möglichkeit kann vor allem gewählt werden, wenn das EVU besondere Anforderungen an den Messstellenbetreiber hat. In diesem Betrag sind 60000 Betriebsstunden x 0,75kW x 0,04€ berücksichtigt. Hierbei wird jedoch keine Unterscheidung zwischen eingespeisten- (8 Cent/kWh) und selbst genutzten (4 Cent/ kWh) Strom gemacht.

Tiefgründigere Informationen kann Dir das zuständige EVU mit Sicherheit zur Verfügung stellen.

Beste Grüße °ro
Zur vollständigen Dokumentation:

Hier bekommt man das Formular vom Zoll: https://www.zoll.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_solr_Formular.html

hier berechnet man die Höhe der Rückerstattung: https://www.viessmann.de/de/wohngebaeude/energiesteuer-rueckerstattung-rechner.html

Gruss Carsten
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