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Kann ich mit dem Vitovalor 300 P das Gesetz der eneuerbaren Energie abdecken ?

Für die Abdeckung des Gesetzes der erneuerbaren Enegien muß ich entweder Pellets, Solaranlagen, Wärmepumpen oder und Kontrollierte Be- und Entlüftungen einsetzen. Da der Vitonvalor 300 P Strom erzeugt, kann ich das Gesetz auch damit erfüllen ? Wenn ja wie wird dies angerechnet ?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Hallo,

 

das EEWärmeG können Sie mit einer stromerzeugenden Heizung erfüllen, wenn mindestens 50 % der Wärme aus der KWK-Einheit kommt. Diese möglichkeit steht im Gesetz unter Ersatzmaßnahmen (§7, 1. Absatz). Hier steht: 

 

"§ 7 Ersatzmaßnahmen (1) Die Pflicht nach § 3 Absatz 1 oder 2 gilt als erfüllt, wenn Verpflichtete 1. den Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent"

 

In Baden-Württemberg gibt es darüber hinaus noch das EWärmeG, welches auch für Bestandsgebäude fordert, dass bei der Installation von KWK 15 W pro Jahr und m2 Strom produziert werden müssen. Bei Gebäuden mit einer Fläche von bis zu 200 m2 können Sie dies mit Vitovalor ebenfalls erfüllen, in Einzelfällen sogar in größeren Gebäuden. 

 

Ich hoffe, diese Antwort hilft weiter!

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3 ANTWORTEN 3
Wieso sollte ein BHKW unter das Gesetz der erneuerbaren Energien fallen ? Schliesslich musst du im günstigsten Fall Erdgas verbrennen, um Strom zu erzeugen. Du erneuerst also nichts, sondern verbrauchst.
Hallo,

da ist @Franky leider auf dem Holzweg. Nach dem EEWärmeG gilt die Nutzungspflicht als erfüllt, wenn der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent aus Abwärme oder aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) gedeckt wird

Vitolvalor ist so eine KWK-Anlage.

http://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Standardartikel/waermegesetz_eewaermeg.html

Gruß

Heizing
Gruß
Heizing

Hallo,

 

das EEWärmeG können Sie mit einer stromerzeugenden Heizung erfüllen, wenn mindestens 50 % der Wärme aus der KWK-Einheit kommt. Diese möglichkeit steht im Gesetz unter Ersatzmaßnahmen (§7, 1. Absatz). Hier steht: 

 

"§ 7 Ersatzmaßnahmen (1) Die Pflicht nach § 3 Absatz 1 oder 2 gilt als erfüllt, wenn Verpflichtete 1. den Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent"

 

In Baden-Württemberg gibt es darüber hinaus noch das EWärmeG, welches auch für Bestandsgebäude fordert, dass bei der Installation von KWK 15 W pro Jahr und m2 Strom produziert werden müssen. Bei Gebäuden mit einer Fläche von bis zu 200 m2 können Sie dies mit Vitovalor ebenfalls erfüllen, in Einzelfällen sogar in größeren Gebäuden. 

 

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