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Rückzahlung Förderung

Guten Abend

Ich habe seit 1,5 Jahren eine geförderte Brennstoffzelle BSZ in Betrieb. Durch den Einsatz von Klimageräten als Wärmepumpen und einer PV-Anlage ist es möglich, dass die BSZ entweder nicht mehr produziert oder aber aufgrund Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ganz abgestellt wird. Muss dann die Förderung an die KFW  zurückgezahlt werden?

Danke für Ihre/Eure Antwort

Klaudag

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Die Brennstoffzelle kann auch ohne Zähler betrieben werden. Nur wird dann nicht mehr erfasst, was in das Netz eingespeist wird. Wenn du Änderungen vornehmen willst, dann musst du dies mit deinem Verteilernetzbetreiber abstimmen. Bei einer Stilllegung kann ja immer wieder eine Inbetriebnahme stattfinden. Wenn du es zu 100 Prozent wissen möchtest, dann muss dort angefragt werden, wo der Antrag gestellt wurde. 

 

 

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team

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3 ANTWORTEN 3

Hallo klaudag1,

 

die Förderung muss nach meinem Kenntnisstand nur dann zurück gezahlt werden, wenn die Brennstoffzelle ausgebaut wird. 

 

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team

Hallo Patrick,

ist eine Stilllegung gleichbedeutend mit Ausbau?

Kann eine BSZ laufen, ohne dass diese eine Einspeisemöglichkeit ins öffentliche Netz besitzt - also auch ohne 2-Richtungszähler funktionieren?

Danke für die neue Antwort.

Klaudag1

Die Brennstoffzelle kann auch ohne Zähler betrieben werden. Nur wird dann nicht mehr erfasst, was in das Netz eingespeist wird. Wenn du Änderungen vornehmen willst, dann musst du dies mit deinem Verteilernetzbetreiber abstimmen. Bei einer Stilllegung kann ja immer wieder eine Inbetriebnahme stattfinden. Wenn du es zu 100 Prozent wissen möchtest, dann muss dort angefragt werden, wo der Antrag gestellt wurde. 

 

 

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team
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