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Vitovalor 300-P Messtellenbetriebsforderung

Hallo in Allendorf,

nach den erfolgreichen Bürokratiekämpfen mit allen möglichen Stellen vor und nach der Inbetriebnahme kommt nun am Ende der Netzbetreiber und fordert von mir jetzt den Einbau eines KWKG-Unterzähler (Netzbetreiber selbst als Messtellenbetreiber oder durch einen dritten alternativen MSB)  zur Bruttostromerzeugungsmessung in der Vitovalor 300-P (gemäß §5 MsbG (2017)), damit die "richtige" und notwendige KWKG-Strommeldung durchzuführen. 

Selbstverständlich gibt es schon einen Zweirichtungszähler des Netzbetreibers. 
Auch der Vitovalor 300-P zugehörige und von Viessmann beigestellte Zweirichtungszähler ist parallel dazu installiert.

Und in dem Vitovalor 300-P gibt ja bereits einen integrierten "Brutto"-Stromerzeugungszähler für die Stromerzeugung der Brennstoffzelle. Den Zähler hab ich ja auch schon bei dem Eichamt angemeldet.

Bislang fand ich nirgendwo einen Hinweis (in den mir vorliegenden Viessmann-Information / -Unterlagen) das man für die die Brennstoffzelle des Vitovalor 300-P dazu auch noch als weitere Messstelle die Bruttostromerzeugung gem §5 MsbG betreiben muss um die Anforderungen zu erfüllen.

Ist der Netzbetrieber auf dem richtigen Weg? Muss ich dort diese zusätzliche + weitere Messstelle einrichten lassen?
Und ...wer kann mir da evtl. einen Hinweis geben wie man sich dazu verhalten soll um diese Doppelmessung der Bürokratiekraken abzuwehren.

PS:
Ich habe nicht den pauschale Abrechnungsweg gewählt, sondern den in den von Viessmann zur Verfügung gestellten "Förder- und Anttragsleitfaden" vorgeschlagenen "IST-Meldung-Abrechnungsweg" gewählt.

 

Gruß + Danke für jeden Hinweis in dem Thema

GW1

 

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen
Hallo GW1,
im Vitovalor 300-P ist ein Netto-Wechselstromzähler eingebaut. Dieser Stromzähler erfasst die gesamte erzeugte elektrische Energie abzüglich des Eigenverbrauchs von Vitovalor 300-P. Dieser Stromzähler ist MID-geeicht und für die Abrechnung nach DIN VDE AR-N 4105:2011-08 und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zugelassen.
Beste Grüße °pa
Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team

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4 ANTWORTEN 4
Hallo GW1,
im Vitovalor 300-P ist ein Netto-Wechselstromzähler eingebaut. Dieser Stromzähler erfasst die gesamte erzeugte elektrische Energie abzüglich des Eigenverbrauchs von Vitovalor 300-P. Dieser Stromzähler ist MID-geeicht und für die Abrechnung nach DIN VDE AR-N 4105:2011-08 und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zugelassen.
Beste Grüße °pa
Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team
Hallo °pa,

mit dem o.g. Argument beim Netzbetreiber versucht:
->>> Dies wird aufgrund des neuen KWKG 2017 nicht mehr so akzeptiert.

Bei Inbetriebnahme im letzten Jahr wäre das so okay gewesen, aber diese Jahr geht es wegen dem neuen Regeln nicht mehr.
Ich könne mir einen anderen Messstenbetreiber suchen und den angeben (mit allen Nachweisunterlagen dazu).
Alternativ eine KWKG-Unterzähler (Z2 - Messtrategie 4) bei sich (Netzbetreiber) beantragen (Antrag läuft dann über den Elektrobetrieb meiner Wahl).

Gibts noch andere alternative Argumente dagegen / andere Lösungsmöglichkeiten / Hinweise?

Gruß
GW1
Hallo GW1,

ich habe mich noch mal für dich schlau gemacht.
1. Der Netzbetreiber übernimmt den Messstellenbetrieb und es wird ein neuer Zähler vom Netzbetreiber gesetzt. Vorteil: Keine Aufwände für dich als Endkunden z.B. durch Ablesen und Meldung der Stromproduktion an das EVU. Nachteile: Kosten für Installation des zweiten Stromzählers, Zählergebühren für den zweiten Stromzähler, Energieverbrauch der Heizkreispumpe wird von der Nettostromerzeugung abgezogen und nicht vergütet

2. Es übernimmt ein Dritter den Messstellenbetrieb. Dies kann Discovergy machen. Discovergy erkennt unseren Zähler an und hat mit LSW Netz GmbH&Co.KG einen Messstellenrahmenvertrag. Anbei der Link zu dem "Produkt" was Discovergy hierzu anbietet: https://discovergy.com/bhkw-lite
Beste Grüße °pa
Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team
Hallo °pa!

Herzlichen Dank dafür, das liest sich gut und ich habe telefonisch Kontakt aufgenommen.

Gruß
GW1
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