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Vitovalor PT2 Gewerbe / Steuer

Hallo erstmal in die Runde.

Ich bin schon länger mitleser in der Community und seit kurzem nun auch Besitzer einer Vitovalor PT2.

Die Anlage läuft super und der meiste Papierkram drum herum ist so langsam auch erledigt.

 

 

Nur finde ich zu drei wichtigen Fragen keine Antworten und hoffe das mir jemand weiter helfen kann:

Vorab: Für die Anlage wurde die einmalzahlung der BAFA gewählt, da der meiste Strom selbst verbraucht wird.

1. So wie ich es immer verstanden habe, ist durch die Einmalzahlung der potenziell eingespeiste Strom abgegolten, es gibt also keine weiteren Vergütungen durch meinen Netzbetreiber o.ä. mehr, also keine laufenden Einnahmen im weiteren Betrieb. Ist das soweit zutreffend?

 

1. Wenn Punkt eins zutreffend ist, wie ist es dann mit Gewerbeanmeldung etc. ? Für mein Verständis verkaufe ich ja keinen Strom dauerhaft, wenn dieser durch eine Einmalzahlung bereits vergütet wurde. Aber wie ist das rechtlich ? Muss ich außer der Regestrierung im Marktstammdatenregister noch etwas tun ? Ein Gewerbe anmelden? Wie wird mit der BAFA einmalzahlung Steuerlich umgegangen ?

 

3. Man hört immer wieder von der Absetzbarkeit der Mwst. der Anlage. Diese Option gibt es nur wenn ich ein Gewerbe anmelde, oder wie läuft sowas ab ? Steht das jedem Anlagenbesitzer frei ?

 

Bestimmt findet sich hier jemand der diese Dinge schon für sich geklärt hat. Bin für jeden Tipp dankbar 🙂

 

Viele Grüße

Viele Grüße
Überschallente
2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN

Akzeptierte Lösungen

Hallo Überschallente,

 

wegen der 1.800 Euro siehe hier :

Dort ist erklärt wofür die Pauschale Zahlung in Höhe von 1.800 Euro sind.

 Merkblatt KWK-Anlagen - BAFAwww.bafa.de › SharedDocs › Downloads › Energie › k...

 

Wegen der Vergütung sollte der Netzbetreiber im Grunde irgendwann auf Dich zukommen, manchmal muss man da aber auch nachhelfen.

Schaue einfach auf die Webseite des NB und suche den Punkt Einspeiserabrechnung oder ähnliche.

 

Ein Beispiel (falls du dort wohnst) hier  https://www.pfalzwerke-netz.de/energie-einspeisen/formularcenter

 

Da findest du die gesuchten Infos und evtl. anfallende Formulare. Alternativ einfach beim NB in der Sparte Einspeiserabrechnung anrufen, dort wird sicherlich weitergeholfen ehe man Dir hier alles schriftlich "vorkaut".

 

Gruß

GW1

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

Hi. Die Pauschale ist nicht für die Einspeisevergütung, sondern für die E
Vergütung des Eigenverbrauches.

Für den eingespeisten Strom hast du eine Einspeisezusage. Nach Inbetriebnahme registrierst du dich dann (innerhalb von vier Wochen) im Marktstammdatenregister und mit dieser Bestätigung kannst/musst du dann mit deinem Netzbetreiber einen Einspeisevertrag erstellen!

Mit diesem bist du dann automatisch Unternehmer und unterliegst der steuerlichen Erfassung. Hier kannst du dann wählen: Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung!

Tipp: Auf jeden Fall Steuerberater nehmen! Die Entnahme von Strom und Eigenverbrauch musst du jetzt nämlich auch errechnen und steuerlich geltend machen.

Anmerkung:
Ich persönlich muss sagen, dass ich technisch von dem Gerät mehr als überzeugt bin. Aber der Aufwand für die Abrechnung ist einfach nur Albern! Nochmal würde ich diese ansonsten gute Gerät nicht nochmal kaufen (aus steuerlicher Sicht)!

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

15 ANTWORTEN 15

Hallo Überschallente,

 

das wird kompliziert werden, wenn Du jetzt diese Fragen (erst) an jemanden stellt.

 

Du musst dich mit dem Netzbetreiber wegen der Einspeisung in Verbindung setzten und eine Antrag stellen.

Hat der Installateur keine Beratung dafür angeboten, das muss über immer eine anerkannten Fachbetrieb laufen. Der klärt alles und wird einen oder zwei "Zweirichtungszähler" installieren. Der Netzbetreiber wird von dir einges an Unterlagen fordern. Normal wird die Einspeisung und der erzeugte Strom gemessen und vom Netzbetreiber mit Dir ver- /berechnet.

Hat das niemand in der Beratung erzählt was alles auf Dich zukommt.??😭

 

Gewerbe oder "nicht" Gewerbe - frag da besser bei deinem Steuerberater des Vertrauens, der wird dich beraten was für Dich besser ist. Auch wird er etwas zu dauerhaften Einnahmen und evtl. Ausgaben und auch zu der der MwST. ganz schön viel erzählen....😱

 

Da kommt was auf Dich zu, da das alles erledigt werden muss ......😥

 

 

Gruß

GW1

Hallo GW1, danke für deine Antwort,

 

also der Netzbetreiber wurde von Anfang an in die Planung eingebunden. Um den Zweirichtungszähler zu installieren war ein komplett neuer Zählerschrank gefordert. Das wurde auch alles so weit umgebaut, vom Netzbetreiber abgenommen und der Zweirichtungszähler wurde auch bereits vom Netzbetreiber gesetzt. Das ist soweit also alles geklärt und "Läuft".

Meine Frage bezieht sich nun aber genau auf diese "Abrechnung" denn ich ging davon aus, das wenn man sich dafür entscheidet die Einmalzahlung der BAFA zu wählen (1.800€), welche ja scheinbar durch den Netzbetreiber ausgezahlt wird, was ich tat, und eben nicht die Abrechnung nach Verbrauch/ Einspeisung nimmt, das man dann eben nach dem erhalt dieser 1.800€ keine weiteren laufenden Einnahmen generiert, da alle ansprüche durch eingespeisten Strom mit den 1.800€ abgegolten sind und somit auch kein "gewerbe" führt. Stimmt das so nicht ?

 

Viele Grüße

Viele Grüße
Überschallente

Kleiner Nachtrag: Nach Rücksprache mit meinem Netzbetreiber habe ich nun die klare Aussage das es doch noch vergütung zusätzlich gibt. Bis auf den Einspeisevertrag der mich nun bald erreichen soll, ist jedoch alles schriftliche geklärt.

 

Das mit dem Steuerberater hatte ich nun sowieso vor, danke für den Tipp nochmal.

 

Viele Grüße
Überschallente

Hallo Überschallente,

 

wegen der 1.800 Euro siehe hier :

Dort ist erklärt wofür die Pauschale Zahlung in Höhe von 1.800 Euro sind.

 Merkblatt KWK-Anlagen - BAFAwww.bafa.de › SharedDocs › Downloads › Energie › k...

 

Wegen der Vergütung sollte der Netzbetreiber im Grunde irgendwann auf Dich zukommen, manchmal muss man da aber auch nachhelfen.

Schaue einfach auf die Webseite des NB und suche den Punkt Einspeiserabrechnung oder ähnliche.

 

Ein Beispiel (falls du dort wohnst) hier  https://www.pfalzwerke-netz.de/energie-einspeisen/formularcenter

 

Da findest du die gesuchten Infos und evtl. anfallende Formulare. Alternativ einfach beim NB in der Sparte Einspeiserabrechnung anrufen, dort wird sicherlich weitergeholfen ehe man Dir hier alles schriftlich "vorkaut".

 

Gruß

GW1

 

Hi. Die Pauschale ist nicht für die Einspeisevergütung, sondern für die E
Vergütung des Eigenverbrauches.

Für den eingespeisten Strom hast du eine Einspeisezusage. Nach Inbetriebnahme registrierst du dich dann (innerhalb von vier Wochen) im Marktstammdatenregister und mit dieser Bestätigung kannst/musst du dann mit deinem Netzbetreiber einen Einspeisevertrag erstellen!

Mit diesem bist du dann automatisch Unternehmer und unterliegst der steuerlichen Erfassung. Hier kannst du dann wählen: Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung!

Tipp: Auf jeden Fall Steuerberater nehmen! Die Entnahme von Strom und Eigenverbrauch musst du jetzt nämlich auch errechnen und steuerlich geltend machen.

Anmerkung:
Ich persönlich muss sagen, dass ich technisch von dem Gerät mehr als überzeugt bin. Aber der Aufwand für die Abrechnung ist einfach nur Albern! Nochmal würde ich diese ansonsten gute Gerät nicht nochmal kaufen (aus steuerlicher Sicht)!

Hallo Bjalle,

 

der Anmerkung:

 

Ich persönlich muss sagen, dass ich technisch von dem Gerät mehr als überzeugt bin. Aber der Aufwand für die Abrechnung ist einfach nur Albern! Nochmal würde ich diese ansonsten gute Gerät nicht nochmal kaufen (aus steuerlicher Sicht)!

 

Stimme ich zu 100 % zu.

 

Wir werden (gefühlt) mit den Leistungswerten von 0,75 kWh behandelt als wenn wir ein Atomkraftwerk mit 0,75 GWh Leistung betreiben.😡

 

Eine Balkonsolaranlage mit ca. 700 Wh (0,7 kWh) Leistung darf man dagegen "einfach" in eine Steckdose stecken und (fast) fertig ist das Hexenwerk.😎

 

Gruß

GW1

 

Hallo an euch,

 

nochmal vielen Dank für die Antworten, ich konnte mir daraus ableiten wonach ich suchen muss 🙂 , das war sehr hilfreich.

Der Eintrag im Marktstammdatenregister ist bereits erfolgt.

Die Sache mit dem Steuerberater ist angestoßen, ist wohl auch allgemein mal eine gute Idee 😉

 

Und ja, auch ich bin technisch sehr überzeugt von der Anlage. Wir verbrauchen seit der Inbetriebnahme kaum noch Strom aus dem Netz, die Anlage erreicht tatsächlich an vielen Tagen Autarkiegrade von über 90%. Bin auf den Sommer gespannt 😄

 

Viele Grüße

Viele Grüße
Überschallente
Ja... Das ist schon ganz cool. Seit Oktober läuft unsere Anlage auch durch (bis auf die obligatorischen Pausen) und selbst bei den momentanen niedrigen Zweistelligen Temperaturen gibt es trotz alter Rippenheizkörper in einem der Gebäude keine Probleme mit zu hoher Rücklauftemperatur. Da muss ich sagen, dass Viessmann da schon etwas gutes zusammengestellt hat.

Für den Sommer bin ich auch mal gespannt. Aber da wird die PV Anlage ja wieder einiges liefern.

Aber:
Gerade zusammen mit einer PV Anlage ist die Abrechnungs- und der Messaufwand ... ich sage Mal so: Unverhältnismäßig!

Auch wenn dies in Teilen unserem System geschuldet ist, hätte ich mir hier von Viessmann oder Installateur mehr Support erhofft! Ein einfaches Webportal in welchem der Betreiber Zählerstände + Referenzwerte eingibt und €€€ Werte für den Steuerberater bekommt würden ja reichen!

Aber so baut man sich Tagelang seine eigenen Excel Tabellen, um Werte verschiedenster Maßeinheiten in Euros umzurechnen!

So sehr ich die Anlage auch mag, hätte ich vorher gewusst, was da auf einen zukommt, wäre ich einfach bei der Vitoladens geblieben!

Hallo,

ich kann dem Ganz bzgl. Abrechnung und steuerlichen Behandlung nur zustimmen.

Es ist absolut unverhältnismäßig wie komplex das Ganze ist und eine bessere Auswertbarkeit seitens Viessmann-APP oder Web-Portal wäre mehr als, bei den relativ hohen Anschaffungskosten, angebracht.

Hier wird man ziemlich alleine gelassen und muss sich all seine Informationen und Formulare selber raussuchen.

 

Natürlich kann ein Steuerberater herangezogen werden, aber sind weitere unnötige Kosten die die Rentabilität der Anlage schmäler und unlukrativer machen.

 

Aber vielleicht bessert sich Viessmann noch...

 

Es muss aber auch ein Steuerberater sein, welcher sich mit der Materie auskennt? Was soll er denn mit m^3 oder kW Werten? Am Liebsten will er "harte" Euro Werte haben!

Es würde ja schon reichen, wenn Viessmann ähnlich der Energiesteuer einen Online Rechner ausgibt durch welchen man sich die jeweiligen Werte errechnen kann.

Ich habe Glück, dass ich keine monatlichen Werte mehr melden muss durch meine PV Anlage. Aber viel besser wird es auch nicht dadurch.

Hatte letztens auch welche Beraten und nachdem Sie erstmal den steuerlichen Umfang gesehen haben ist es dann doch eine andere Anlage geworden. Allerdings auch von Viessmann. Letztens hatte ich auch jemanden der überhaupt nicht verstanden hat, warum er auf einmal vier Stromzähler im Keller hatte und was er mit den ganzen Werten soll!

Hallo Bjalle,

 

du hast geschrieben:  "Die Entnahme von Strom und Eigenverbrauch musst du jetzt nämlich auch errechnen und steuerlich geltend machen."

Wie genau läuft das? gibt es dazu evtl schon Berechnungsgrundlagen oder Excel-Sheets, die man dafür verwendet kann?

Wäre super, wenn Du und/oder auch die anderen erfahrenen Mitglieder mir helfen könnten.

Beste Grüße

 

Vitovalor PT 2 F25T

Inzwischen ist auch möglich ohne Steuererklärung (EÜR), ohne die Kosten für den Steuerberater und ohne lästige Umsatzsteuererklärungen das Ganze weiter zu betreiben.

Ich hab das ursprünglich unabdingbare notwendige Gewerbe (wegen des BHKW) inzwischen abgemeldet und mit dem BMF-Erlass vom 02.06.21 für ab 1.1.2020 einen auf Hobby ohne Gewinnerzielung gemacht.
Auch die Umsatzsteuererklärung wird danach hinfällig.

 

Aber aufpassen, die ausgezahlte Umsatzsteuer auf Investitionen muss evtl. anteilig ans Finanzamt zurückerstattet werden, ausser wenn der Vitovalor vorher als „Betriebskosten“ anerkannt wurde.😀

 

Gruß

GW1

 

danke für den Tipp. das hört sich interessant an. trotzdem muss ich den aktuellen Fragen des FA nachgehen und das erstmal klären. ich wurde jetzt im Rahmen meiner Steuererklärung für 2020 gebeten "Unterlagen über die Leistungsdaten der Anlage, aus denen der Anteil der Erzeugung von Strom und Wärme ersichtlich ist" einzureichen.

 

Vitovalor PT 2 F25T

Hallo, stehe vor dem selben Problem wie GW1. PT2 wurde im Nov 2020 installiert, läuft super und bin mit Ausnahme der Gaspreisentwicklung sehr zufrieden damit. Nun benötige ich eine Art Berechnung/Übersicht bzgl. den Leistungdaten /erzeugten Energie der Vitovalor um die 10% Hürde der gewerblichen Nutzung zu meistern damit die Mehrwertsteuer zurück erstattet werden kann. Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen?

Wie habt ihr das gemacht?

Würde mich einer Aufklärung diesbezüglich sehr freuen. Beim Verkaufsgespräch wurde es damals durch die zwischenzeitlich in Insolvenz gegangene EnergyWorld nur angepriesen.  

Grüße

Chris

Hallo Chris, 

 

den Gasverbrauch der Brennstoffzelle kannst du über das Energiecockpit an der Regelung oder per App abfragen. 

Hier findest du unseren online Rechner

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team
Top-Lösungsautoren