abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Anzeigen  nur  | Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vitovalor PT2 - Nebenkostenabrechnung bei Einliegerwohnung

Hallo Zusammen,

 

ich stehe vor folgendem Problem.

Wir haben in unserer Wohnung eine Vitvalor PT2 eingebaut.

Die Brennstoffzelle versorgt unsere und Wohnung unsere vermietete Einliegerwohnung.

 

Wir heizen in beiden Wohnungen mit einer Fußbodenheizung und der Verbrauch kann bei der Mietwohnung über einen Wärmemengenzähler abgelesen werden.

 

Bei der Nebenkostenabrechnung bin ich aber über ein paar Fragen gestolpert, die mir mein Fachbetrieb nicht ausreichend beantworten konnte.

 

Eigentumswohnung: 120 m²

Mietwohnung: 65 m²

 

Beispielverbrauch 2021 (Viessmann App):

Brennstoffzelle = 938 m³

Heizkessel = 1923 m³

 

1. Frage: Anrechnung des Gasverbrauchs des Brennstoffzellenmoduls

Wie muss ich den Gasverbrauch des Brennstoffzellenmoduls verrechnen?

 

Aussage Fachbetrieb:

Ich soll vom gesamt Gasverbrauch (34.678 kWh) die Brennstoffzelle (9785 kWh) abziehen.

Anschließend den Verbrauch über den Wärmemengenzähler abziehen und nach Zählerstand verteilen. (Gesamt: 17.648 kWh, anteilig Mietwohnung: 8.000 kWh)

und den Rest über anteilig über die m² verrechnen. (7.245 kWh auf die m²)

 

Im Sommer arbeitet (im besten Fall) nur die Brennstoffzelle für die Erzeugung von Warmwasser.

Somit müsste die Mietswohnung im Sommer keinerlei Kosten für Warmwasser erzeugen.

Kann das richtig sein?

 

 

 

2. Frage: Gasverbrauch für Warmwasser.

Gibt es die Möglichkeit zu ermitteln, wieviel Gas die Vitovalor PT2 für die Erzeugung von Warmwasser (nach m³) benötigt?

 

Wir haben zwar einen Warmwasserzähler in der Mietwohnung, allerdings hilft mir dieser wenig.

Für die Hauptwohnung gibt es nur die Wasseruhr der Stadtwerke.

Aktuell weiß ich weder für mich noch für die Mietwohnung, wieviel Energie für die Erzeugung von Warmwasser benötigt wird.

 

 

3. Frage: Ausschalten des Brennstoffzellenmoduls über den Sommer

Darf ich das Brennstoffzellenmodul über den Sommer einfach ausschalten?

Schadet das der Anlage?

 

In der aktuellen Situation kann man es sich hochrechnen ob die Erzeugung von Strom durch die Verwendung von Gas rentabler ist als direkt den Strom zu beziehen.

 

 

Ich hoffe jemand kann zu der ein oder anderen Frage etwas sagen 🙂

 

Danke!

2 ANTWORTEN 2

Hallo RMHpoeppel, 
 

1. die korrekte Ermittlung von Wärme- und Stromanteilen bei Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen ist in der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1 geregelt. Ich kenne mich da leider nicht ausreichend aus. Daher empfehle ich dir dich an eine Servicedienstleister, der sich mit Abrechnungen auskennt, zu wenden. 

 

2. Man kann nur den gesamten Gasverbrauch (Heizung und Warmwasser) der Brennstoffzelle abfragen. 

 

3. Die Zelle kann über die Regelung auf "Stromproduktion Aus" gestellt werden. 


 

Viele Grüße
Patrick vom Customer-Care-Team

Hallo RMHpoeppel,

ist ja auch nicht so das Thema des Heizungsbauers. Ich bin auch nicht der Fachmann, will es aber mal trotzdem versuchen.

 

Zu Frage 1:


@RMHpoeppel  schrieb:

Wie muss ich den Gasverbrauch des Brennstoffzellenmoduls verrechnen?


Es ist doch garnicht erforderlich, dass Du den Gasverbrauch des Brennstoffzellenmoduls separat verrechnest.

 

Wie wurde vor der Vitovalor die Nebenkostenabrechnung gemacht? Oder ist es ein Neubau und Du machst zum ersten Mal die Abrechnung? Wie hat die Abrechnung nach Mietvertrag zu erfolgen?

 

Die Aussage Deines Fachbetriebes kann ich nicht so recht nachvollziehen.


Aussage Fachbetrieb:

Ich soll vom gesamt Gasverbrauch (34.678 kWh) die Brennstoffzelle (9785 kWh) abziehen.


Damit bleibt 24.893 kWh für die BWT übrig.

 


Aussage Fachbetrieb:

Anschließend den Verbrauch über den Wärmemengenzähler abziehen und nach Zählerstand verteilen. (Gesamt: 17.648 kWh, anteilig Mietwohnung: 8.000 kWh)

und den Rest über anteilig über die m² verrechnen. (7.245 kWh auf die m²)


24.893 - 8.000 = 6.893

Wobei das für mich keinen Sinn macht.

Was sind dann die 17.648 kWh und wie kommen die 7.245 kWh zustande?

 

Fazit:

Für mich nicht nachvollziehbar.

 


@RMHpoeppel  schrieb:

Im Sommer arbeitet (im besten Fall) nur die Brennstoffzelle für die Erzeugung von Warmwasser.

Somit müsste die Mietswohnung im Sommer keinerlei Kosten für Warmwasser erzeugen.


Diese zwei Sätze wiedersprechen sich und damit kann es nicht richtig sein. Wenn im Sommer die BSZ auch für die Mietwohnung warmes Wasser erzeugt, dann fallen dafür natürlich Kosten an.

 

Was die Wiedersprüchlichkeit vielleicht erzeugt ist, dass angenommen wird, dass mit dem Eigenverbrauch von dem erzeugten Strom der BSZ die ersparten Stromkosten größer sind als die Gaskosten. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn während der gesamten Laufzeit im Sommer der BSZ der erzeugte Strom selbst verbraucht wird und das wird nicht durchgängig gegeben sein. Und ist aus Sicht des Mieters schön, wenn er im Sommer für das warme Wasser nichts bezahlen muss.

 

Es stellt sich auch die Frage, wann fängt der Sommer an und wann ist er beendet? Im Rahmen einer genauen Nebenkostenabrechnung ist der Aufwand für die messtechnische Erfassung ein unverhältnismäßiger Aufwand und schon deshalb nicht notwendig.

 

Zu Frage 2:

Über die ViCare App ist der Gasverbrauch nur für Brennstoffzelle und Heizkessel aufgeteilt. Über das Bedienfeld der Vitovalor ist der Gasverbrauch in Brennstoffzelle, Heizkessel und Warmwasser aufgeteilt.

Über das Portal Vitoguid kannst Du ebenfalls diese Werte sehen. Du kannst Dich dort mit dem Benutzernamen und Passwort der ViCare App/Viessmann Account anmelden.

Ich habe allerdings wenig vertrauen in diese Werte weil z.B. der Gasgesamtverbrauch sehr stark vom Zähler des Netzbetreibers abweicht. Außerdem weist Viessmann darauf hin, dass diese Werte nicht für Abrechnungszwecke verwendet werden sollen. Damit sind aber auch nicht die Verbrauchanteile der zwei Wohnungen zu ermitteln und in soweit uninteressant.

 

Zu Frage 3:

Ja, kannst Du abschalten, aber nur über die App oder das Bedientableau der Vitovalor und nicht über den Hauptschalter.

 

Zu Deiner Frage 1  gibt es eine Menge Ungereimtheiten, was eine konkrete Antwort verhindert.

Mit der Antwort für Frage 2 kommst Du wahrscheinlich auch nicht so recht weiter, wenn Frage 1 noch nicht eindeutig beantwortet ist.

 

Wenn Du willst, dann sende ich Dir per PN eine Abrechnung der Heizkosten, wie ich sie machen würde.

 

Gruß

Loule

Top-Lösungsautoren