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Lüftungs Anlage Vitovent 300-F - Inbetriebnahme-Protokoll

Hallo ich hätte 2 Frage zu unserer Lüftungsanlage.

Frage 1: Fehlermeldung, Filter Prüfen A0

Frage 2: Inbetriebnahme-Protokoll

Wir habe eine Vitovent 300-F Lüftung, die im August 2019 in Betrieb gegangen ist.

Am letzten Wochenende (Feb. 2020) kam die Fehlermeldung : Lüftung, Filter Prüfen A0.

Filter habe ich überprüft und abgesaugt, Meldung kam aber wieder. Hat eventuell der Sturm einen Einfluss auf die Differenzdruck Prüfung gehabt, der die Meldung auslöst?

Habe den Fehler mal gegoogelt und da hat jemand gefragt  ob die  Luftvolumenströme den einzelnen Räumen angepasst wurden. 

In einer Beschreibung von Viessmann hatte ich schon mal  von einem Beispiel gelesen für ein Inbetriebnahme-Protokoll. Nun kommt mir der Verdacht das die Lüftung überhaupt nicht eingestellt wurde, denn von einen Protokoll haben wir nie etwas gesehen. Wenn ein Fachbetrieb das gemessen hätte, sollte er es  doch auch dokumentiert haben? Gibt es eine Pflicht für ein Inbetriebnahme Protokoll?

Danke schon mal im vorraus.

 

6 ANTWORTEN 6

Hallo Martin82,

grundsätzlich sollten die Volumenströme der Lüftungsanlage an den einzelnen Ventilen der jeweiligen Räume eingestellt werden. Die Einstellung erfolgt anhand der Lüftungsberechnung durch deinen Fachbetrieb.

Hast du in der Regelung bestätigt, den Filterwechsel vorgenommen zu haben? Dies machst du, indem du einmal die Menü-Taste betätigst und anschließend auf "Lüftung" -> "Filterwechsel" -> "Ja" gehst.

Ich empfehle dir, den Filter einmal im Jahr auszutauschen und nicht öfter als einmal abzusaugen. In der Regel sitzt er, nachdem der größere Pollenflug vorbei ist, wieder zu.
Viele Grüße

Flo

Den Filterwechsel hatte ich bestätigt. Bevor ich den Wechsel bestätigt habe, hatte ich mir den Zähler angeschaut für den Filter, wenn ich richtig geschaut habe stand der Zähler bei um die 340 Resttage, obwohl die Anlage über 5 Monate gelaufen ist. Nach dem Zähler zurück setzen stand der Wert bei 364.

Nochmal zum Inbetriebnahme Protokoll, in einem Beitrag im Netz habe ich folgendes gefunden: “Anschließend gleicht der Fachhandwerker die – ebenfalls vorab berechneten – Luftmengen raumweise ab. Für diese präzisen Messungen haben sich Flügelradanemometer und Differenzdruckmessgeräte als die wichtigsten Instrumente durchgesetzt.“ Wie wird es gehandhabt, muss danach nochmal gemessen werden, um die eingestellten Parameter zu überprüfen? Und was kann man sich zeigen lassen, das die Fachfirma belegen kann, das alles korrekt berechnet und eingestellt wurde. Mittlerweile bin ich dem Fachbetrieb skeptisch gegenüber, da einiges schief gelaufen ist, unsere Enthärtungsanlage von Viessmann wurde auch nicht korrekt verbaut.

Die Beschreibung des Abgleichs für jeden Raum ist korrekt. Dies wird dann gemacht, wenn der Volumenstrom, welcher bei der Berechnung der Lüftungsanlage herausgekommen ist, an der Wärmepumpenregelung eingestellt wurde. Dabei sollten die Filter möglichst neu sein, um keine verfälschten Werte zu haben.

Ein Nachweis für dich wäre ein Bericht des Fachbetriebes, welche Werte er an den einzelnen Ventilen gemessen und eingestellt hat. Diese Einregulierung kann auch schon mehrere Stunden dauern. Denn nach jeder Änderung eines Ventils müssen die anderen wieder überprüft und eventuell angepasst werden.

Viele Grüße
Flo

Ich habe folgendes gefunden:
"Nach der VOB Teil C - DIN 18379 ist eine Abnahmeprüfung nach DIN EN 12599 "Lüftung von Gebäuden - Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen" durchzuführen.
Genauso wie Heizungsanlagen sind raumlufttechnische Anlagen (RLT) in technischer, thermischer und raumklimatischer Hinsicht einwandfrei abzustimmen. Diese Anlagen sind bei der Inbetriebnahme im Rahmen einer Abnahmeprüfung dem Betreiber zu übergeben. Die auszuführenden Arbeiten sind in der DIN EN 12599 vorgegeben.
Diese Abnahme ist spätestens 12 Werktage nach der Fertigstellung durchzuführen. Danach geht die Gefahr an den Auftraggeber über (BGB § 644). Deshalb sind alle vertraglichen und technischen Vorgaben zu prüfen und schriftlich nachzuweisen.
Diese Abnahmeprüfung besteht aus folgenden Kontroll- und Prüfverfahren:
1. Umfang und Klasseneinteilung
2. Vollständigkeitsprüfungen
3. Funktionsprüfungen
4. Funktionsmessungen
5. Abnahmebericht
6. Sondermessungen"

Verstehe ich das richtig, das eine Inbetriebnahme Protokoll, sowie die Messung sogar gesetzlich verpflichtend ist?

Ohne Messung kann die Anlage gar nicht Ihrer Bestimmung entsprechend funktionieren. Ich empfehle dir, deinen Fachbetrieb darauf einfach mal anzusprechen.

Viele Grüße
Flo

Hallo Flo,

du schreibst, dass ein Nachweis über die gemessenen und eingestellten Werte vom Fachbetrieb ein Beleg für eine ordnungsgemäße Einregulierung ist.

So steht es tatsächlich auch in der Montageanleitung.

 

Nur wissen die Viessmann Techniker (zumindest der, der bei uns die IBN durchgeführt hat) nichts davon. „Hat er, und auch seine Kollegen, noch nie gemacht, so ein Protokoll“.
Wie kann das sein? Warum machen Ihre Techniker das nicht, vom Fachpartner erwarten Sie das ja auch?

 

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