- Wir haben ja die 10-jährige Vollwartungs und Garantieverlängerung abgeschlossen. Das Gerät hat die Nr 7544851801108116. Es wurde im August 2018 eingebaut, der Gasteil angeschlossen, die Brennstoffzelle aber erst zum Jahreswechsel 2018/19. Doch auch da lief die Brennstoffzelle sehr schlecht, schaltete immer ab und produzierte kaum Strom, Obwohl wir eine niedrige Vorlauftemp. eingestellt haben (40° oder sogar noch weniger und WW auf 37°) sponn das System und heizte lustig auf über 70° Vorlauftemperatur und dadurch schaltete sich die Brennstoffzelle natürlich immer aus. Der Techniker war mehrfach da, aber erst ab Ende März/April lief das Ding richtig, der Energiemanager ist ausgeschaltet. Dann gab es im Mai noch einmal Luft im System, das wurde behoben und den ganzen Sommer über bis jetzt läuft die Anlage problemlos, wir hoffen, auch im kälteren Winter bleibt das so.
- Nun zur Frage:
- Es gibt eine Stromproduktionsgarantie, doch die Anlage hat ja die ersten Monate kaum Strom produziert (bis zum 7.5. 1377kw/h, von da bis jetzt dagegen ist der Zähler 4343kwh, obwohl der Sommer ja dazwischen war.
- Die Garantie haben sie aber ab 25.10. beginnen lassen.
- Nach der Rechtsprechung, die auch in der aktuellen Haus&Grund-Zeitschrift mit einem aktuellen Urteil untermauert wird, steht gilt aber eine Garantie ab Abnahme des funktionsfähigen Gerätes bzw. der Handwerkerleistung. WIr haben die Fehler immer wieder moniert, erst nach dem Technikereinsatz im März/April haben wir die Abnahme bestätigt.
- Daher muss die 10-Jahresgarantie m-E. aber diesem Zeitpunkt (also Ende März, Sie haben ja den Termin, wo der Techniker das letzte mal da war) gelten und nicht für die Zeit, in der das Gerät nicht richtig funktioniert hat. Durch die hohe Vorlauftemp. war der Gasverbrauch übrigens exorbitant hoch, was nicht nur am Winter lag- das sieht man auch in der Mittelwertdarstellung unseres Gasanbieters, da ich mehrfach den Zwischenstand am Zähler eingab. Die Probleme haben offenbar auch damit zu tun, das wir eine Divicon mit 2 Heizkreisen haben, mit der die PT2 wohl anfangs nicht zurecht kam, es wurden ja diverse Teile getauscht.
- Außerdem fehlen rund 1000kwh produzierter Strom aus dieser Zeit (Januar bis Mai), wenn sie die Garantie vorziehen sogar ab Oktober, und die vergeblichen Brennstoffzellenstarts, die ja in der Garantie limitiert sind, sind auch erst ab Abnahme gültig.
Wenn die Garantie also ab Abnahme (März/April) gilt, gilt logischerweise die Stromproduktionsgarantie auch erst seit dem Zeitpunkt, danach war bisher alles ok, im Sommer sogar besser als erwartet. Dann gibt es keine weiteren Forderungen. Wir bitten dann, eine erneutes korrigiertes Zertifikat auszustellen mit den neuen Daten.
Sollten sie auf den 25.10.18 erst einmal bestehen, sind die nicht produzierten Stromkosten, die wir ja zum Netzpreis von rund 0,28 €/kwh beziehen mussten zu erstatten. Ich bitte um einen Ansprechpartner, das muss ja nicht im öffentlichen Forum gelöst werden. Die Produktionsdaten habe ich bis Juni akribisch protokolliert, z.T täglich oder wöchentlich um bei der Fehlersuche zu helfen, aber die sind sicher auch gespeichert.
Mit frdl. Grüßen
Bernhard Lauterbach