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Wie lange darf ich meinen Vitola Bifferal ET Bj. 85 noch betreiben?

 
1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Hallo seif69,

da gebe ich @Kundendienst vollkommen Recht.
Diese Frage solltest du an deinen zuständigen Schornsteinfeger richten.

Aus energetischer Sicht wäre aber zu empfehlen, sich so langsam mal nach einem neuen System umzusehen.
Was du mit einer neuen Heizungsanlage einsparen kannst, erfährst du in unserem kostenlosen Energie-Spar-Check.

Beste Grüße °be

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3 ANTWORTEN 3
Da ist dein Schornsteinfeger der beste Mann der sagt wann Feierabend ist für deinen alten Bifferal.

Hallo seif69,

da gebe ich @Kundendienst vollkommen Recht.
Diese Frage solltest du an deinen zuständigen Schornsteinfeger richten.

Aus energetischer Sicht wäre aber zu empfehlen, sich so langsam mal nach einem neuen System umzusehen.
Was du mit einer neuen Heizungsanlage einsparen kannst, erfährst du in unserem kostenlosen Energie-Spar-Check.

Beste Grüße °be

Hallo,

 

wenn auf dem Kessel eine Regelung mit Außensenosr wie Tetramatik, Trimatik, Dekamatik oder Vitotronic montiert ist, darf er unbegrenzt weiterbetrieben werden.

 

Aufgrund des Alters würde ich aber ganz entspannt mal Anfragen ,ob die Möglichkeit eines Gasanschlusses besteht, um damit in einigen Jahren eine Neuanlage betreiben zu können. (gehe mal davon aus, dass die Anlage mit Öl läuft)

 

Die Aussage des Kaminkehrers ist übrigens nie die letzte Instanz, ich habe da schon die tollsten Sachen erlebt:

 

Hatte mal den Fall, dass ein Kaminkehrer verlangt hat, seit 10 Jahren installierte Küchenkessel von Rohleder und Hydrotherm so umzubauen, dass sie einen Abstand zum Kamin haben. Ein riesiger Aufwand. Kurz beim Hersteller angerufen, dieser sagte sinngemäß, dass der Kaminkehrer wohl durchgeknallt ist. Die Hersteller erstellten eine Bescheinigung, dass der Kessel zur Aufstellung ohne Kaminabstand zugelassen ist, und der Schorni hat sich getrollt. Die Anlage ist dann noch viele Jahre unverändert gelaufen und wurde inzwischen wegen Altersschwäche durch einen Vitodens ersetzt.

 

Sollte dein Kaminkehrer Probleme machen, würde ich gegen einen entsprechenden Bescheid (der kann je nach Bundesland auch von der unteren Baurechtsbehörde sein) Widerspruch einlegen.

 

Gruß

Heizing

 

Gruß
Heizing
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