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Gasverbrauch nur für Warmwasser wie berechnen?

Guten Morgen liebe Community,

 

wir haben Anfang letzten Jahres in unserem 2FH die folgende Gas-Heizungsanlage von Viessmann einbauen lassen:

 

Vitodens 300-W, Typ B3HA

Vitotronic 200, Typ HO1C

Vitocell 100

 

Es existiert nur ein Heizkreislauf. Für beide Wohneinheiten wurden jeweils ein Kalt- sowie ein Warmwasserzähler eingebaut. Wie kann man nun genau bestimmen wie hoch der Anteil des gesamten Gasverbrauches ist, der nur für die Warmwasserversorgung benötigt wird?

 

Geht das nur über den nachträglichen Einbau eines Wärmemengenzählers oder gibt es da evtl. auch noch andere Möglichkeiten?

 

Für jede hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar.

 

 

Gruß,

Vito

 

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN

Akzeptierte Lösungen

Hallo Vito,

 

ohne einen Wärmemengenzähler hast du eigentlich keine Chance, einen genauen Wert rauszubekommen.
Du kannst höchstens mal den Gasverbrauch bei einer regulären Warmwasserbereitung auslitern und dann in etwa hochrechnen.
Allerdings ist das sehr ungenau und entspricht denke ich nicht dem, was du machen möchtest.

 

Beste Grüße °be

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

Hallo,

 

natürlich geht das. Mit der Formel aus § 9 der Heizkostenverodrdnung. So wurde jahrelang die Kosten für vebundene Anlgen ermittelt, bis Lobbyisten auf die Idee kamen, dass teure Wärmemengenzähler notwendig sind. Wenn ihr also intern abrechnen wollt, ist das vollkommen ausreichend, für Kombigeräte bei denen keine Wärmemengenzähler eingebaut werden können, ist diese Vorgehensweise heute noch zuässig.

 

Formel:

 

Q = 2{,}5 \cdot V \cdot (t_w - 10)  

 

mit

 

  • V das gemessene Volumen des verbrauchten Warmwassers (in Kubikmetern),
  • tw die gemessene oder geschätzte mittlere Temperatur des Warmwassers in Grad Celsius und
  • Q die Wärmemenge

http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverordnung

 

bei bei brennwertbezogener Abrechnung von Erdgas (s. Gasbabrechnung ) ist der Wert mit 1,11 zu multiplizieren

 

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html

 

Wenn der Gesamtagasverbrauch dann z.B. 2000 kWh betrug, der Wärmaufwand für WW z.B. 400 kWh, also 20%, sind die WW-Kosten auch 20% der Gesamtwärmekosten.

 

Wenn ihr vemietet, solltet ihr aber wegen der Rechtssicherheit eine Firma wie Brunata, Techem, Ista, Minol usw. (gibt auch viele gut kleine) beauftragen.

 

Gruß

Heizing

 

Gruß
Heizing

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8 ANTWORTEN 8

Hallo Vito,

 

ohne einen Wärmemengenzähler hast du eigentlich keine Chance, einen genauen Wert rauszubekommen.
Du kannst höchstens mal den Gasverbrauch bei einer regulären Warmwasserbereitung auslitern und dann in etwa hochrechnen.
Allerdings ist das sehr ungenau und entspricht denke ich nicht dem, was du machen möchtest.

 

Beste Grüße °be

Hallo. Da kannst du nur einen Wärmemengenzähler einbauen.

Hallo,

 

natürlich geht das. Mit der Formel aus § 9 der Heizkostenverodrdnung. So wurde jahrelang die Kosten für vebundene Anlgen ermittelt, bis Lobbyisten auf die Idee kamen, dass teure Wärmemengenzähler notwendig sind. Wenn ihr also intern abrechnen wollt, ist das vollkommen ausreichend, für Kombigeräte bei denen keine Wärmemengenzähler eingebaut werden können, ist diese Vorgehensweise heute noch zuässig.

 

Formel:

 

Q = 2{,}5 \cdot V \cdot (t_w - 10)  

 

mit

 

  • V das gemessene Volumen des verbrauchten Warmwassers (in Kubikmetern),
  • tw die gemessene oder geschätzte mittlere Temperatur des Warmwassers in Grad Celsius und
  • Q die Wärmemenge

http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverordnung

 

bei bei brennwertbezogener Abrechnung von Erdgas (s. Gasbabrechnung ) ist der Wert mit 1,11 zu multiplizieren

 

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html

 

Wenn der Gesamtagasverbrauch dann z.B. 2000 kWh betrug, der Wärmaufwand für WW z.B. 400 kWh, also 20%, sind die WW-Kosten auch 20% der Gesamtwärmekosten.

 

Wenn ihr vemietet, solltet ihr aber wegen der Rechtssicherheit eine Firma wie Brunata, Techem, Ista, Minol usw. (gibt auch viele gut kleine) beauftragen.

 

Gruß

Heizing

 

Gruß
Heizing
Hallo Heizing,

danke für deinen Post aber ich denke, dass es etwas irreführend ist.
Eine genaue Abrechnung, wie oben gewünscht, ist damit nicht möglich.
Zudem handelt es sich nicht um ein Kombigerät, sondern um einen Umlaufwasserheizer mit nebengestellten Speicher.

Um einen Wärmemengenzähler wird er bei der Abrechnung mit Mietern nicht drum rumkommen kommen.
Intern zwischen gleichberechtigten Parteien, wie zum Beispiel einer Eigentümergemeinschaft, kann die Berechnung sicherlich Anwendung finden,
aber in allen anderen Fällen würde ich den Einsatz eines Wärmemengenzähler empfehlen.

Beste Grüße °be

Hallo Benjamin,

ich gebe dir recht, man kann das falsch verstehen. Bei genauem Lesen sieht man aber, dass ich schrieb "wenn ihr also intern abrechnen wollt, ist das vollkommen ausreichend," und "Wenn ihr vermietet, solltet ihr aber wegen der Rechtssicherheit eine Firma wie Brunata, Techem, Ista, Minol usw"

Das mit dem Kombigerät war eigentlich nicht auf den vorhandenen Fall bezogen, sondern um zu zeigen, dass es auch heut noch Fälle gibt, wo diese Abrechnungsmethode angewandt werden darf.

Minol schreibt zu dem Thema übrigens

Was passiert, wenn der Wärmezähler fehlt?

Der Wärmezählereinbau wird nicht kontrolliert. Absolut rechtssichere
Abrechnungen erhält man als Verwalter oder Vermieter nur bei Einhaltung
aller Verordnungsvorgaben. Wie Gerichte im Klagefall einzelner
Wohnungseigentümer oder Mieter bei fehlendem Wärmezähler
Warmwasser entscheiden werden, ist heute nicht absehbar. Wird kein
Wärmezählereingebaut, wendet Minol weiterhin die Rechenverfahren
über die gemessene Warmwassermenge gemäß § 9, Abs. 2, an.

http://www.minol.de/waermezaehler-zur-warmwassererwaermung/articles/waermezaehler-fuer-warmwassererw...

Diese Scheingenauigkeit (es werden sowieso 30-50% der Kosten nach Fläche verteilt) müssen übrigens alle Mieter durch höhere Eichservicegebühren bezahlen.

Gruß

Heizing

Gruß
Heizing
Hallo Heizing,

vielen Dank für deine sehr umfangreiche Antwort. Da wir eine Wohneinheit vermieten, werde ich trotz deines anschaulichen Beispieles wohl einen WMZ nachrüsten müssen...

Gruß,
Vito

Hallo Vito,

dann würde ich den Zähler aber anmieten, die Kosten sind im Rahmen der Heizkostenverordnung umlagefähig. Bei einem guten Mietverhältnis könnte man sich evtl. auch so einigen. Ob die Kosten nur als HK oder WW verteilt werden, macht nur einen marginalen Unterschied, in der Summe kommen immer 100% heraus, bei Zusatzkosten für einen Zähler aber gerne 104% 🙂

Gruß

Heizing

Gruß
Heizing
Hallo Vito,

eine Idee hätte ich noch:

Ausnahmen bei einem Zweifamilienhaus

Es besteht eine Ausnahmeregelung für Zweifamilienhäuser, welche der Vermieter und der Mieter im Mietvertrag individuell vereinbaren können. Diese besagt, dass der Vermieter und der Mieter eine andere Kostenverteilung für die Heizkosten wählen und damit die Heizkostenverordnung im Mietvertrag ausschließen. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie nur zwei Wohnungen hat und der Vermieter eine der Wohnungen selbst bewohnt.

Diese Ausnahme gilt nicht, wenn in der Immobilie zwar nicht mehr als zwei Wohnungen existieren aber eine zusätzliche Gewerbeeinheit vorhanden ist. Gehören beide Wohnungen unterschiedlichen Eigentümern und werden beide vermietet oder ein Eigentümer bewohnt selbst seine Wohnung und der andere Eigentümer vermietet seine Wohnung, so tritt die Ausnahme außer Kraft.

Wird im Mietvertrag eine solche Ausnahme nicht beschlossen gilt wie für gewöhnlich die Heizkostenverordnung


https://www.mineko.de/heizkostenabrechnung-beim-zweifamilienhaus/

Dh. wenn Ihr im Vertrag vereinbart, dass die HeizkostenV nicht gilt, könnt Ihr ohne WMZ oder auch nur nach qm abrechnen. Kenne jetzt das Baujahr des Gebäudes nicht, aber bei neuen Gebäuden mit geringem Verbrauch wäre das wohl die günstigste Lösung.

Gruß

Heizing
Gruß
Heizing