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Muss Kessel nach § 72 GEG ausgetauscht werden ??

Guten Tag,

 

muss der Kessel "ATOLA" Herstell-Nr.: 751820300157 Typ AHA 28 Baujahr 1995 gemäß § 72 GEG nach 30 Jahren ausgeatuscht werden????

 

Danke für eine zeitnahe Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anett Krüger

Krüger Hausverwaltung

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Hallo,

 

der Liste nach

https://www.viessmann-community.com/viessmann/attachments/viessmann/customers-offtopic/5/1/Heizkesse...

ist ein ein Niedertemperaturkessel.

Wenn er jetzt auch eine Witterungsgeführte  Regelung hat, muss er auch nach 30 Jahren nicht getauscht werden.

 

VG

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

3 ANTWORTEN 3

Soland die Abgasverluste im grünen Bereich sind gibt es keinen Grund. Hat der Schornsteinfeger etwas dazu gesagt?

 

Gruß

 

Thomas

Hallo,

 

der Liste nach

https://www.viessmann-community.com/viessmann/attachments/viessmann/customers-offtopic/5/1/Heizkesse...

ist ein ein Niedertemperaturkessel.

Wenn er jetzt auch eine Witterungsgeführte  Regelung hat, muss er auch nach 30 Jahren nicht getauscht werden.

 

VG

Hallo,

Danke! Sie haben mir sehr geholfen!
Der Kessel hat eine witterungsbedingt Regelung (Außenfühler). Leider ist die Steuereinheit defekt, wodurch diese nicht funktioniert. Aber wenn ich die Steuerung erneuere, sind alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Kessel länger als 30 Jahre in der Anlage verbleiben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Anett Krüger
Krüger Hausverwaltung
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