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Vitodens 333F

Ich habe seit Feb. 2022 eine Vitodens 333F.Seit dem Einbau der neuen Heizung habe ich nur Ärger mit der Heizung.

In den ersten 10 Monaten war mein Handwerker Dauergast bei mir, da die Heizung nicht ihre Funktion machte. Es wurde getauscht repariert und immer wieder fällt die Heizung aus. Der Werkskundendienst war auch schon 2mal da und sind gegangen, ohne dass es sich danach verbessert hat. Es wird von Seitens Viessmann nach dem Fehler gesucht, das ist leider kein Einzelfall bei meinem Handwerker (4-5 Anlagen)

Leider ist es mir nicht gelungen, als Endkunde den technischen Kundendienst befragen zu können. Ich würde beharrlich abgewimmelt und an den örtlichen Heizungsbauer verwiesen.

Mein Heizungsfachmann weiß langsam auch keinen Rat mehr.

Wie geht es hier weiter!

Würde gerne wissen wie sich das mit der Garantie/Haftung auch verhält das erste Jahr ist bald vorbei und die Anlage läuft noch nicht!!!

7 ANTWORTEN 7

Hallo Wolf,

 

ich würde mir hier schleunigst rechtlichen Beistand suchen.

So genau kenn ich mich da auch nicht aus, wie man am besten in solchen Fällen den Lieferant in Verzug setzt, oder eine Mängelrüge auf den Weg bringt, mit entsprechenden Fristsetzungen etc.

 

Ich weiß auch nicht mal, ob die genannten Begriffe richtig sind, auf jeden Fall etwas in diese Richtung sollte es sein. Daher auf jeden Fall externer Beistand wichtig, damit man hier keine Fehler macht.

 

Gruß Lutz

Vitodens 333 (WS3A), 7177362, 1 Heizkreis ohne Mischer, mit WW-Bereitung, nur Radiatoren.

Solltest du den rechtlichen Weg beschreiten wollen empfiehlt sich folgendes Vorgehen.

 

Den HB schriftlich mit einer angemessenen Frist, hier erachte ich 14 Tage als ausreichend, in Verzug setzen. Den Brief als Einschreiben mit Rückschein versenden.

 

Unbedingt einen Zeugen den Inhalt des Textes lesen lassen.

 

So kann später nicht behauptet werden dass sich im Brief nur ein leeres Blatt Papier befunden hätte. 

 

Oder du wählst die 100 % Methode und läßt das Dokument per Gerichtsvollzieher zustellen.

 

Wichtig ! Danach erst zum Anwalt. Nur so kannst du auch später die Anwaltsgebühren als Verzugsschaden und damit als Rechtsverfolgungskosten geltend machen.

 

Läßt du deinen Rechtsbeistand das erste Schreiben aufsetzen wirst du die Kosten dafür nicht ersetzt bekommen.

 

Gruß

Karsten

Hallo Karsten, super dein Tipp in dieser Richtung!

Allerdings wäre ich mir jetzt unsicher, wie man das Ganze richtig formuliert.

Was ist hierbei wichtig?

Liefertermin, bisher schon versuchte Nachbesserungen mit aufführen?

Anzahl der aufgetretenen Störungen, Ausfallzeiten? Eventuell bisher schon dadurch entstandene Kosten?

Können da bereits Fallstricke lauern?

Gibt es da vielleicht für diese Thematik passende Musterbriefe?

 

VG Lutz

Vitodens 333 (WS3A), 7177362, 1 Heizkreis ohne Mischer, mit WW-Bereitung, nur Radiatoren.

Hallo Lutz,

ja, chronologischen Verlauf und die ausdrückliche Aufforderung zur Nachbesserung dokumentieren und nach Fristablauf unbedingt eine zweite (letzte) Nachfrist setzen.

Sollte auch diese ergebnislos verstrichen sein, dann Feuer frei für den Anwalt.

Fallstricke lauern außer der korrekten Fristsetzung und dem evtl. Beweis des Zugangs des Schreibens in den "Machtbereich " des HB, keine.

Deswegen schrieb ich ja auch dass es immer sinnvoll ist einen Zeugen, den man übrigens auch als Boten einsetzen kann, oder halt den Gerichtsvollzieher zu beauftragen.

Kostet übrigens nicht die Welt.

Der GV nimmt vom Inhalt des Schreibens Kenntnis, fertigt für seine Unterlagen eine Kopie und überbringt das Schreiben dann persönlich.

Im Internet finden sich zuhauf Musterbriefe an denen man sich anlehnen kann.

Mehr möchte ich eigentlich an dieser Stelle nicht mehr schreiben da es den Rahmen und den eigentlichen Sinn dieses Forums sprengen würde.

 

Grüße

Karsten

Der Witz an der Sache , na eigentlich ist es keiner mehr .

Das die Fa. Viesmann von der Technik Abteilung ihren Haustechniker Fa. XXX noch keine Lösung präsentieren kann!

Die Vidodens läuft immer noch Provisorischen Betrieb und bringt immer wieder den Fehlercode 980 u. 981 bringt ( Umlaufmenge )

Schade finde ich das hier von Seite Viessmann nichts passiert oder eine Lösung vorgeschalgen wird. Die Huastechniker würden die komplette Anlae tauschen aber von VIESSMANN kommt kein OK 

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen darf und kann. Wenn du den Rechtsweg beschreiten möchtest, frag einen Anwalt deines geringsten Misstrauens.

Ich würde die Fa. Viessmann außen vorlassen. Dein Vertrags- und Ansprechpartner ist der HB.

Und hier ist der Hebel anzusetzen.

Was der HB intern mit Viessmann macht ist nicht Dein Problem und auch nicht ziehlführend.

Die Vorgehensweise hatte ich ja schon einmal hier beschrieben.

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