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Funktionsbestätigung

Hallo,

bei der diesjährigen Feuerstättenschau wurde von unserem Bezirksschornsteinfegermeister 15 Jahre nach Erstellung der Anlage (Vititres 343 in Kombination mit einem raumluftunabhängigen Holzofen T-One) bemängelt, dass diese Anlage keine Unterdrucküberwachung hat und die Feuerstätte ohne diese zum Jahresende stillgelegt werden solle. Er hat somit aktuelle Maßstäbe angelegt, und keine Bestandsschutz angewendet. (Der Besuch hat übrigens 3 Minuten gedauert ohne Möglichkeit zur Erklärung, Abgerechnet wurde auch eine "Beratung") Nun habe ich intensiv recherchiert und mit dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Kontakt aufgenommen, und mittlerweile die Bestätigung erhalten, dass Bestandsschutz besteht und damals geltende Regelungen angewandt werden. Nur muss ich noch eine Bestätigung der Funktionen bzgl. der Frostschutzschaltung mit Erdwärmetauscher und der Abschaltung des Abluftventilators bei Störung des Zuluftventilators (also der Balancierungsfunktion) vorlegen. Ich bitte daher Viessmann um eine Bestätigung.

MfG

RainerS

1 ANTWORT 1

Hallo RainerS, 

 

die Anforderung eines Schreibens zu deiner Anlage muss über deinen Fachbetrieb erfolgen. Diese wendet sich diesbezüglich an die für ihn zuständige Verkaufsniederlassung.

 

Viele Grüße
Flo

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