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Austausch Ölbrenner MIetshaus ?

Hallo,

ich habe ein 3 Parteien Mietshaus und folgende Ölheizung verbaut.

Muss diese nach 30 Jahren stillgelegt werden?

HIer die Daten:
Herstellernummer: 7218623301076107
Baujahr: 1993

7 ANTWORTEN 7

Hast du darüber schon mit dem Schornsteininspekteur gesprochen? 🙂

Nein. DIe EnV spricht hier realtiv klare Worte und deshalb möchte ich wissen ob meine Heizung ein Niedertemperatur- oder Brennwertgeräte ist die lt. EnEV einen Tausch nach 30 Jahren im MIetshaus vorschreibt.
Das erkenne ich aus den Unterlagen die ich nur zur Heizung habe und am Typenschild leider nicht.

Ob ein Austausch nötig ist oder nicht, hängt nicht vom Brenner ab, sondern eher vom Kessel und der verbauten Regelung. Und natürlich, ob an der Regelung auch ein Aussenfühler angeschlossen ist. Hintergrund ist der, ob der Kessel komplett absenken kann oder er nicht aus Korrosionsschutzgründen eine Sockeltemperatur benötigt.

Poste also mal die Kesselnummer.

Hersteller Nr. 7309973303446103

Der müsste eine Trimatic MC drin haben oder ? Und wenn hier noch ein Aussenfühler angeschlossen ist, dürfte er nicht unter die Austauschpflicht fallen. Gleichwohl es empfehlenswert wäre.

Hi Franky
Ja es hat die trimatik und einen Außenfühler

Dann muss er nicht ausgetauscht werden.

Empfehlenswert deswegen, weil mit zunehmendem Alter auch die Ersatzteillage immer schlechter wird.

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