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Austausch Tetramatik 4 gegen Tetramatik-FR-4

Frage 1:

Kann man die Elektronikeinschübe der Tetramatik-FR-4 zum Austausch einfach im alten Tetramatik-4 Gehäuse mit Tetramatik-4 Rückwand einsetzen oder sind zusätzliche Maßnahmen notwendig?

Frage 2:

Die Stellung des Schalters S5 auf der Rückwandplatine wird in den Unterlagen wie folgt angegeben:

Tetramatik-4: S5 Position 10 "offen"

Tetramatik-FR-4: S5 Position 10 "geschlossen".

Welche Schalterstellung in S5 Position 10 gilt nach Austausch der Elektronikeinschübe, falls das alte Gehäuse beibehalten werden kann?

Welche Funktion hat Schalter S5 Position 10?

Frage 3:

Falls das alte Tetramatik-4 Gehäuse beibehalten werden kann:

Der Kesseltemperatursensor im Tetramatik-4 Gehäuse ist direkt angeschlossen.

Der Kesseltemperatursensor in Tetramatik-FR-4 ist mittels Steckverbinder angeschlossen.

Sind beide Versionen elektrisch gleich oder muß der Kesseltemperatursensor ebenfalls getauscht werden?

Frage 4:

Die Brauchwassertemperatur-Regelung soll nicht dauerhaft aktiv sein, sondern soll nach Bedarf abrufbar sein. Genügt es, den Brauchwasser-Temperatursensor abzutrennen oder zuzuschalten, um die Brauchwassererwärmung zu deaktivieren oder zu aktivieren?

GSch

3 ANTWORTEN 3

Hallo GSch,

 

du willst ernsthaft eine knapp 40 Jahre alte Regelung gegen eine ebenso alte Regelung bzw. deren Komponenten ersetzen?
Was genau versprichst du dir denn davon?

Wenn deine Tetramatik defekt ist, kannst du diese gegen eine Vitotronic 200 tauschen lassen.

So wäre zumindest die Betriebssicherheit der Regelung sichergestellt, wobei die restliche Anlage, mit vermutlich ähnlich hohem Alter weiterhin ein Risiko bleibt.

Ggf. solltest du dich mal mit deine Heizungsfachbetrieb vor Ort zusammensetzen und über die Modernisierung der Anlage sprechen, welche auf jeden Fall in den nächsten Jahren fällig werden wird. 

 

Um konkrete Fragen zu den genannten Regelungen beantworten zu können, benötige ich zunächst die Herstellnummern beider Regelungen.

 

Gruß Benjamin vom Customer-Care-Team 

Hallo Herr Reuter,

zunächst bedanke ich mich für ihre schnelle Reaktion. 

Hier die Herstellnummern der Heizungs-Steuerungen:

"Alt": Tetramatik-4, Bestell-# 7420 260, Herstell-# 7420 260 17108

"Neu": Tetramatik-FR-4, Bestell-# 7420 065, Herstell-# 7420 065 07667

Ich möchte ihnen hier noch eine flankierende Erläuterung zu meiner für Sie offenbar befremdlichen Vorgehensweise geben:

Meine aktuelle "Heizungssituation" wäre sicher einfacher, wenn Fa. Viessmann mir meine vor Jahren gestellte Anfrage nach Ersatzteilen nicht einfach abschlägig beschieden hätte (Für diese Anlagen gibt es keine Ersatzteile mehr !) bzw. mir mitgeteilt hätte, daß es eine Austauschmöglichkeit gegen eine neuere Steuerung gibt. Das hätte ich damals gemacht.

Inzwischen hat sich die Situation geändert. Es macht schlicht gar keinen Sinn mehr, in eine neue Ölheizung zu investieren. Mein Problem diesbezüglich ist, daß ich als Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie von sich gegenseitig ausschließenden Anforderungen betroffen bin: 

- Zwang durch sich jährlich erhöhende CO2-Abgabe zur Umstellung auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien

- Verbot von sichtbaren Änderungen am Gebäude durch den Denkmalschutz

- Den in Baden-Württemberg geltenden gesetzlichen Vorschriften für Heizungserneuerungen kann ich nur entgehen, indem ich die alte Heizanlage weiterbetreibe und alles vermeide, was nach Ersatz der Heizung aussieht.

Bis das Dilemma geklärt ist, möchte ich einfach mit minimalem Aufwand vermeiden, im nächsten Winter frieren zu müssen.

Mit der Beantwortung der anfangs gestellten technischen Fragen würden Sie mir in diesem Sinne sehr weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

GSch

Zu Frage 1., 2. und 3.: Laut unserem System sind die Leiterplatten untereinander nicht kompatibel.

Sie können also nicht einfach von der einen in die andere Regelung übernommen werden, wenn dann musst du die komplette Regelung übernehmen.

Es gelten dann die Informationen aus den jeweils zugehörigen Unterlagen.

 

Zu Frage 4.: