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Nrauch ich eine neue Heizung

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     Hallo, ich wohne in einem Reihenhaus und habe Hrizung inklusive Warmwasserbereitung  Baujahr 1989.

    1) Muss Ich diese nach dem neuen Heizungsgesetz austauschen oder nicht ? 2) Reicht es dann den Auftrag diese Jahr  zu erteilen bzw zu bellen und nächstes Jahr einbauen zu lassen falls ein neues Gerät nicht lieferbar ist?
1 ANTWORT 1

Konnt auch drauf an, welche Regelung verbaut ist. Ist ein Aussenfühler montiert, darf der Kessel noch weiter betrieben und repariert werden, da der Uniferal ansich einen Niedertemperaturkessel darstellt.

Wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt bzw. nicht möglich ist, gilt für einen Umtausch/Neueinbau natürlich das Einbaudatum. Ansonsten würden wohl alle Betroffenen noch schnell einen Auftrag erteilen, der Heizungsbauer aber erst in 10 Jahren anfangen soll.

Ab Januar kommenden Jahres ist ein Gaskesseleinbau nur noch gestattet, wenn mind. 65% Alternativenergie das Haus beheizen. Du also z.B. eine WP und den Kessel gleichzeitig stemmen müsstest. Man kann natürlich auch einen Vitotron verbauen. Ist ein rein elektrischer Heizkessel. Ist allerdings bei der Energiepolitik dieser Regierung ein eher teurer Spass. Denn der Strom muss ja auch irgendwo herkommen. Und der wird in D zu einem grossen Teil aus Kohle und Gas gewonnen.

Abgesehen davon muss natürlich auch der regionale Versorger mitspielen.Denn wenn das Ortsnetz gar nicht so hoch belastet werden kann, ist es Essig mit elektrischer Heizung.

 

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