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Regelung (Vitotronic 150 mit Vitotrol 200) hat sich nach Kurzschluss "verselbstständigt"

Ich habe bei meiner Heizungsanlage eine Vitotronic 150 Typ KB1 in Kombination mit einer Vitotrol 200 im Einsatz. Nun gab es vor ca. 14  Tagen einen Kurzschluss im Haus und seitdem hat sich die Anlage "verselbstständigt". Folgende vier Betriebszustände werden nun im Wechsel angezeigt:

 

Betrieb Warmwasserbereitung (was der eigentliche Status sein sollte aktuell)

Betrieb Warmwasserbereitung und Störung

Betrieb Warmwasserbereitung / Heizen 

Betrieb Warmwasserbereitung / Heizen und Störung

 

Die Zeit zwischen den Wechseln beträgt zwischen mehreren Minuten bis hin zu mehreren Stunden. Bisher konnte ich keine Einschränkungen bei der WW-Bereitung feststellen; den Heizfall haben wir ja noch nicht. 

 

Was kann ich tun. Vielen Dank vorab.

 

Andy

9 ANTWORTEN 9

Hallo AndyL,

 

wenn ein Kurzschluss stattgefunden hat, schalte zunächst bitte deine Versicherung ein und lass den Schaden durch einen Gutachter feststellen.

Sollte dieser einen Überspannungsschaden feststellen, können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

 

Gruß Benjamin vom Customer-Care-Team

Hallo Benjamin, 

 

den Kurzschluss habe ich verursacht als ich versehentlich ein Stromkabel durchgeschnitten habe und die Sicherung im Sicherungskasten hat ja auch ausgelöst. Den einzigen "Schaden" den ich nun bemerke ist eben die der Regelung. Wenn ich die Antwort lese denke ich mir: was kostet so ein Gutachter, was würde der am Ende sagen und was würde hier die Versicherung zahlen. Und was genau sollte ein Gutachter prüfen?

 

Gibt es keine einfache Lösung, wie bspw.: Fernregler austauschen oder irgendetwas an den Einstellungen prüfen?

 

Gruß

 

Andy

Diesbezüglich solltest du dich erstmal mit deiner Versicherung abstimmen.

Wenn ein Kurzschluss vorgelegen hat und dieser ein Teil in der Regelung zerstört hat, suchen wir uns aus der Ferne die Finger wund nach der Ursache.

Daher erstmal die Versicherung einschalten und einen Gutachter kommen lassen. 

Wurde die Anlage schon entstört ?

Falls eine Fernbedienung verbaut wurde, die mal abklemmen. Die Feinsicherungen in der Regelung schon kontrolliert ?

Die Versicherung würde ich hier auusen vor lassen, da eine finanzielle Beteiligung ihrerseits aufgrund des grob fahrlässigen Verhaltens ziemlich unwahrscheinlich ist. Zumindest wird die Versicherung das so sehen.

Hallo Franky, 

 

ich werde die Fernbedienung mal abklemmen und auch die Sicherungen prüfen. Ist alles noch nicht erfolgt, da ich erst mal die Meinung hier in der Community hören wollte. 

 

Gruß

 

Andy

@Franky: Woher kannst du wissen, wie das die Versicherung sagen/ sehen würde? 

 

Egal ob die Versicherung es übernimmt oder nicht, hier muss ein Fachmann hin und feststellen, ob ein Überspannungsschaden vorliegt!

Wenn es hier bereits durch Unwissenheit, Unvorsichtigkeit oder durch ein Versehen zu einem Kurzschluss kam, sollte man hier vorsichtig sein, welche Tipps man in Bezug auf "abklemmen" und "prüfen" gibt. 


@CustomerCareBen  schrieb:

@Franky: Woher kannst du wissen, wie das die Versicherung sagen/ sehen würde? 

 

 


Nun, der TE hat es ja geschrieben, dass er ein Kabel durchgeschnitten hat, auf welchem noch Spannung lag.

Da ich mal davon ausgehe, dass der TE keine ausgebildete Fachkraft für Elektrotechnik ist, dürfte die Versicherung davon ausgehen, dass das Verhalten eben grob fahrlässig war.

Das sehe ich anders, denn eine Versicherung ist nun mal dazu da, auch für Schäden aufzukommen, welche durch Unachtsamkeit entstehen. 

Aber was du und ich dazu meinen, tut eigentlich nichts zur Sache, denn entscheiden muss es die Versicherung.

Und wenn mit dieser keine Rücksprache gehalten wird, kann man auch nicht wissen, wie sie reagiert. 😉

 


@CustomerCareBen  schrieb:

Das sehe ich anders, denn eine Versicherung ist nun mal dazu da, auch für Schäden aufzukommen, welche durch Unachtsamkeit entstehen. 

😉

 


Fu sagst es, durch -Unachtsamkeit-. In vorliegendem Fall war er gar nicht befugt. Elektroarbeiten sind dem Fachmann zu überlassen.

Ist zwar keine Straftat, wenn man es selber macht, aber die Versicherung dürfte hier nicht haften.

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