abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Anzeigen  nur  | Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Beantwortet! Gehe zur Lösung.

Gewährleistung/Wartungsvertrag

Hallo,

ich habe einen Neubau bezogen mit Luft-Wärme-Anlage und habe gleich vom Fachbetrieb einen Wartungsvertrag in die Hand gedrückt bekommen. Ist es Richtig, dass trotz Neuanlage von Anfanf an einen Wartungsvertrag abgeschlossen werden muss?

Bin Laie, daher meine "naive" frage.

Danke

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Einen Wartungsvertrag an sich braucht du  nicht - wenngleich es ratsam ist.

 

Es reicht auch eine Wartungsvereinbarung......

 

Wichtig ist  (für eine Gewärleistung/Garantie) daß du einen Nachweis  einer regelmäßigen Wartung  lt Herstellervorgaben durch ein Fachunternehmen vorweisen kannst.

 

PS: Nachtrag: Auch ein Neuwagen muss regelmäßig  zur Inspektion......

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

2 ANTWORTEN 2

Einen Wartungsvertrag an sich braucht du  nicht - wenngleich es ratsam ist.

 

Es reicht auch eine Wartungsvereinbarung......

 

Wichtig ist  (für eine Gewärleistung/Garantie) daß du einen Nachweis  einer regelmäßigen Wartung  lt Herstellervorgaben durch ein Fachunternehmen vorweisen kannst.

 

PS: Nachtrag: Auch ein Neuwagen muss regelmäßig  zur Inspektion......

 

Hallo YilmazE,

wir empfehlen, deinem Wärmeerzeuger einer jährlichen Wartung zu unterziehen.

Beste Grüße °fl
Top-Lösungsautoren