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Diebstahl von Wärmepumpen, Versicherungsschutz und Mitwirkungspflichten

In den letzten Jahren häufen sich erheblich Diebstähle von WP (bis zu 400kg trotz Dachmontage).

 

Die meisten Versicherer verweigern im Rahmen der Gebäudeversicherung dazu die Leistung, da die WP im Regelfall nicht im, sondern vor dem Gebäude montiert ist.

Man benötigt also eine Zusatzversicherung für den Diebstahlschutz (und Frostschutz). In unserem Fall waren das zusätzliche 100€ pro Jahr und viele Diskussionsstunden mit der Versicherung.

 

Darüber hinaus wird auf Mitwirkungspflichten verwiesen, wie z.B. Umzäunung oder Montage der Ausseneinheit in diebstahlsicherer Höhe.

Ich frage mich ob es dazu seitens Viessmann überhaupt eine Freigabe gibt, oder ob man die Kunden -wie bei Viessmann nicht unüblich- mit solchen Dingen auch im Regen stehen lässt ?

16 ANTWORTEN 16

Wie ist es denn bei deinem Fahrzeug gelöst ? Hast da keine Zusatzversicherung ? Oder hat dich der Hersteller nicht auch im Regen stehen lassen, weil der Schutz des Fahrzeuges nun deine Sache ist ?

Stand der Technik im Fahrzeugbau (sofern die Frage ernst gemeint ist):

 

Schlösser, Abreisschrauben, Wegfahrsperren, Alarmsysteme, Umfeldkameras, GPS Sensoren, Lagesensoren, Überwachungsapp's, keine Verpflichtung zum Einzäunen oder zum Parken in diebstahlsicherer Höhe, Option zum Parken in Garagen und keinerlei Diskussionen mit der Teil- oder Vollkasko Versicherung bei Absicherung des Diebstahlrisikos. Mehr noch, es gibt auch OEM-eigene Versicherungen, die das Diebstahlrisiko mit abdecken.

 

Reicht Ihnen das ?

Und wer hindert dich daran, eine Extra-Versicherung abzuschliessen ? Ich meine, wenn die Versicherungsgesellschaft Späne macht, ist das doch nicht das Problem des WP-Herstellers.

 

Die neuen Modelle kann man doch sowieso nur noch mit der App in Betrieb nehmen.

 

@Flo_Schneider dabei wird die IBN sicher bei euch im Backend protokolliert, welcher Benutzer das wann gemacht hat, oder?

Zusätzlich haben die Geräte noch eine Servicelink UMTS Verbindung zum Viessmann Backend, über die man den ungefähren Standort herausfinden kann.

 

Wenn so eine neue Außen Einheit abhanden kommt und sich der rechtmäßige Besitzer die S/N notiert hat, sollte es ein leichtes seins diese mit Hilfe von Viessmann wiederzufinden oder zumindest stillzulegen.

 

Bei den alten Modellen ist es anders. Da würde man es nur finden wenn es der neue Besitzer online nimmt.

 

Der Service Link geht doch von der Inneneinheit aus und die S/N ist auch dort verortet.

Ob eine Kombination einer legalen Inneneinheit mit einer gestohlenen Ausseneinheit auffällt, erscheint mir fraglich ?

Wenn die Installationsanleitung des Herstellers den Mitwirkungspflichten der Versicherung widerspricht oder diese zumindest nicht freigibt (Installation in diebstahlsicherer Höhe) ist das schon ein Problem des Herstellers. 

Hallo,

 

bei den neuen Wärmepumpen lässt sich bei Aufschaltung der Anlage auch die Seriennummer der Außeneinheit auslesen. Wird die Anlage nach einem Diebstahl nicht aufgeschaltet, lässt es sich selbstverständlich nicht herausfinden. 

 

Viele Grüße
Flo

Hallo Flo,

 

wird denn bei der Inbetriebnahme (per Viguide) einer Anlage auch protokolliert, welches IG und AG  (Seriennummer)  durch welchen Fachbetriebs(benutzer)  aktiviert wird?

 

Wenn dem so ist und das auch so kommuniziert wird,  wäre ein Diebstahl sinnlos.

Das wäre ein Mehrwert für die Besitzer einer Vitocal der neuen Generation.

 

VG Michael

 

 

Wenn die Anlage aufgeschaltet wird, wird ein Anlagenstammblatt erstellt. Dort findest du dann die Seriennummer der Innen- und Außeneinheit. Ist einer unserer Techniker vor Ort, nimmt er auch die Seriennummern der anderen Komponenten wie Speicher auf und fügt diese hinzu. Über die Seriennummer kann die Rechnung und dadurch der Fachbetrieb zugeordnet werden, welcher ebenfalls hinzugefügt wird. Über die Rechnung des Fachbetriebs lässt sich nachweisen, welche Komponenten bestellt werden inkl. zugehöriger Seriennummer. Nehmen wir an, es wird eine Außeneinheit gestohlen, dann kann direkt nach der Nummer der Außeneinheit gesucht werden und somit könnte der neue Anlagenstandort, falls aufgeschaltet, gefunden werden. Führt die Inbetriebnahme ein anderer Fachbetrieb aus, als derjenige, der sie bestellt hat, wird dies ebenfalls hinterlegt. 

 

Viele Grüße
Flo

"...könnte der neue Anlagenstandort" ???

Das hilft doch nicht gegen Diebstahl der Außeneinheit !

Im Ernstfall wird man sich doch unter Verweis auf Datenschutz positionieren  ?

Wenn die Anlage nach dem Diebstahl nicht aufgeschaltet wird, kann sie auch nicht gefunden werden. Wenn du Bedenken hast, dass deine Anlage gestohlen werden könnte, kann ich dir nur empfehlen, sie dementsprechend dagegen zu sichern. 

 

Viele Grüße
Flo 

Was bedeutet denn "aufgeschaltet"? Bedeutet das "in Betrieb genommen"? Jede geklaute Anlage muss doch früher oder später in Betrieb genommen werden oder soll die wieder in ihre Einzelteile zerlegt werden?

 

Wenn eine Anlage bei Viessmann als gestohlen gemeldet worden ist und diese Anlage dann in Betrieb genommen wird, meldet Viessmann das dann an die Polizei?

 


@bb33  schrieb:

Was bedeutet denn "aufgeschaltet"? Bedeutet das "in Betrieb genommen"?

 


Mit ,,aufgeschaltet, ist hier die Verbindung über eine Vitoconnect gemeint, welche allerdings nicht verpflichtend ist. Wird also eine Anlage gestohlen und irgendwo wieder aufgebaut, muss das nicht zwangsläufig wer erfahren.

Womöglich wird die geklaute Anlage auch ins Ausland verbracht ? Oder als Ersatzteilspender missbraucht ? Wer weiss das schon?

Solange ich die Anlage nicht online bringe, sieht es eher schlecht aus, dass man die wiederfindet.

Es gäbe eine einfache Lösung:

 

Sobald eine Außeneinheit mit einer Inneneinheit verbunden wurde, sollte eine spätere Verbindung mit einer anderen Inneneinheit nicht mehr möglich sein. Etwas ähnliches wird heute auch mit Autoradios/Navigation gemacht. 

 

s. hier

https://www.megane4-forum.de/forum/thread/3067-radio-code-r-link-2/?postID=123662#post123662

 

Klar, könnte man bei der WP noch umgehen, indem die ganze Elektronik getauscht wird, wäre aber sicher trotzdem eine große Hürde.

Gruß
Heizing

Es gibt bei den Wohngebäudeversicherungen und deren Bedingungen große Unterschiede. Bei manchen Versicherungen ist in den höherwertigen - aka teureren Tarifen - die Außeneinheit mitversichert. Bei anderen Versicherungen sind Teile, die mit dem Grundstück verbunden sind, bis zu einem bestimmten Betrag versichert. Bei dieser Konstellation sind folgende Dinge zu tun:

  • Bei Fachbetrieb nachfragen, was im Falle eines Diebstahls eine neue Außeneinheit incl. Installation kostet.
  • Bei Versicherung diesen Betrag angeben, wenn die Versicherung etwas taugt, dann ist bei der Diebstahlversicherung zumindest ein Upgrade möglich, das wird dann allerdings ein paar Euros mehr Beitrag kosten.
  • Wenn die Versicherung das nicht versichern will, dann die Versicherung kündigen und eine anderes Versicherungsunternehmen auswählen, das die Außeneinheit mitversichert.

Wichtig: Die Versicherungsbedingungen genau durchlesen, im Zweifelsfalle die Bedingungen von einem Rechtsanwalt erklären lassen. Was der Versicherungsvertreter mündlich erzählt hat, ist nicht relevant. Nur das, was in den Versicherungsbedingungen steht bzw. im Versicherungsvertrag, das zählt.

Das ist alles leider nichts neues. In meinem Beitrag oben, geht es um die Mitwirkungspflichten !

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