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EVU-Sperrsignal <=> SmartGrid: Widerspruch?

In der Montage- und Serviceanleitung der 200-G steht auf Seite 37:

"In Verbindung mit Smart Grid:
Das EVU-Sperrsignal darf nicht angeschlossen sein.
Brücke muss vorhanden sein."

 

Bedeutet die, dass man SmartGrid nur nutzen kann, wenn man kein EVU-Sperrsignal nutzt?

Sollte dies so sein könnte man ja nicht in den Genuß eines Wärempumpentarif kommen, weil in diesem Fall das EVU-Sperrsignal obligatorisch ist.

 

Vermutlich interpretiere ich das falsch und würde mich über eine Klarstellung freuen.

Aber bitte nur fachlich fundierte Antworten und keine Mutmaßungen, welche den Beitrag unnötig aufblähen würden.

 

Danke im Voraus

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