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Ist ein Wartungsvertrag Voraussetzung für (verlängerte) Garantie?

Hallo zusammen,

 

nach Inbetriebnahme meiner Vitocal-200A-Hybridheizung (also Erweiterung einer bestehenden Vitodens 200-W) stellt sich die Frage, ob ich bei meinem Lieferanten einen Wartungsvertrag abschließen muss um die (verlängerte) Garantie zu behalten.

 

Die Anlage wurde über ViCare angemeldet und ist permanent online, ein "Anlagenzertifikat" wurde ausgestellt.

 

Leider bietet mein Heizungsbauer einen Wartungsvertrag nur zusammen mit dem "Stördienst" an, und das  - angeblich wegen der störanfälligen Hybridheizung  - zu ganz erheblichen Kosten. Er bietet mir stattdessen an, jedes Jahr einfach einen "normalen" Wartungstermin einzeln zu buchen, das käme billiger.  

 

Frage: wenn ich das so mache, gelten dann trotzdem die Voraussetzungen für die Viessmann-Garantie als erfüllt ("regelmäßige Wartung und Ersatz der Verschleißteile (??? welche sollten das sein ???) seit der IBN nach den Vorgaben von Viessmann") - Zitat aus den "Garantieinformationen" 

 

Beste Grüße

 

Michael Weiand

 

1 ANTWORT 1

Ja, steht doch da! Wenn 1x jährlich ein Fachbetrieb eine Wartung macht und Viessmann-ET verwendet, passt das. Rechungen aufheben!

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