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Wie hoch darf die Abschlagszahlung sein?

Hallo,

ein Heizungsbauer hat mir ein gutes Angebot für eine WP-Heizung gemacht. Aber laut Angebot will er 30% der Gesamtsumme nach Auftragserteilung, obwohl die Installation sehr wahrscheinlich dieses Jahr nicht mehr stattfinden wird.

Ist das denn üblich bzw. überhaupt zulässig?

Wann muss der Heizungsbauer denn bei Viessmann die WP bezahlen? Sofort bei der Bestellung oder erst bei Lieferung?

Soll ich das wirklich machen, ohne Sicherheiten zu haben.

Danke für die Antworten

Grüße

Arnulf 

 

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN

Akzeptierte Lösungen

Üblicherweise bei Lieferung. Es sei denn, der Heizungsbauer/der Handwerksbetrieb bekommt sein Material nur noch gegen Sofortzahlung, weil er schon mehrmals im Zahlungsverzug bzw, als unzuverlässig bei der Bestellung eingestuft wurde. Davon will ich aber nicht ausgehen, da diese eher eine Ausnahme darstellen.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

Ich persönlich würde so eine Abschlagszahlung bei einer so langen Lieferzeit nicht machen. Stell Dir vor mit dem HB- passiert in dieser Zeit etwas……dann kannst Dich ums Geld streiten…..

 

Ich hatte ein Ähnliches Thema bei Einem PV Speicher: Bestellt im Februar, sollte im Juni, dann im Juli, jetzt im September geliefert werden…..Zum Glück habe ich damals folgendes vereinbart: Sobald ich vom Lieferanten einen fixen Liefer/Aufstellungstermin bekomme (hier sollten 2-3 Wochen Vorlaufzeit vollkommen ausreichend sein) bekommt dieser eben die 2-3 Wochen vor der Lieferung/Aufstellung die Abschlagszahlung, und nicht vorher……..war letztendlich kein Problem, man muss eben nur fragen…..

 

lg

Guennie

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4 ANTWORTEN 4

Eine Rechtsberatung dürfen wir hier nicht geben.

Nur soviel:  Der Handwerker darf Abschlagszahlungen verlangen. Er kann auch Höhe und Fälligkeit bestimmen. Du als Kunde musst die Offerte ja nicht annehmen bzw. kannst versuchen, andere Konditionen auszuhandeln.

Hallo Franky,

 

danke, diese Infos helfen mir für die weiteren Gespräche.

Weißt Du auch noch, wann der Heizungsbauer bei Viessmann die WP bezahlen muss.

 

Viele Grüße

Arnulf

Üblicherweise bei Lieferung. Es sei denn, der Heizungsbauer/der Handwerksbetrieb bekommt sein Material nur noch gegen Sofortzahlung, weil er schon mehrmals im Zahlungsverzug bzw, als unzuverlässig bei der Bestellung eingestuft wurde. Davon will ich aber nicht ausgehen, da diese eher eine Ausnahme darstellen.

Ich persönlich würde so eine Abschlagszahlung bei einer so langen Lieferzeit nicht machen. Stell Dir vor mit dem HB- passiert in dieser Zeit etwas……dann kannst Dich ums Geld streiten…..

 

Ich hatte ein Ähnliches Thema bei Einem PV Speicher: Bestellt im Februar, sollte im Juni, dann im Juli, jetzt im September geliefert werden…..Zum Glück habe ich damals folgendes vereinbart: Sobald ich vom Lieferanten einen fixen Liefer/Aufstellungstermin bekomme (hier sollten 2-3 Wochen Vorlaufzeit vollkommen ausreichend sein) bekommt dieser eben die 2-3 Wochen vor der Lieferung/Aufstellung die Abschlagszahlung, und nicht vorher……..war letztendlich kein Problem, man muss eben nur fragen…..

 

lg

Guennie

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