Hallo Zusammen Halllo Costumer Team nachdem jezt bei vielen der fehler C2F0 aufgetreten ist, inzwischen auch bei mir, "die installallationfirma hat den fehler viesmann gemeldet" "filter tausch" nach etwas über 2 jahren im betrieb. brennwertgerät sollte jedes jahr gewartet werden, wobei bei der letzten wartung nur eine dichtung gewechselt wurde. muss ich davon ausgehen dass der wartungsintervall mit 5 jahren für die zelle eindeutig zu lange ist, und keine zelle die 5 jahre dürchhält ohne fehlermeldung. ein einfacher filterwechsel sollte doch durch die installationsfirma bewerkstellingen sein, das dürfte doch kein hexenwerk sein. in der automobil branche wäre das der todesstoss fürs unternehmen. --wie geht viessmann damit um? oder andersrum gefragt ist es nicht eine arglistige täuschung ? Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen. Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden. Eine Täuschung durch Unterlassen (Verschweigen) liegt allerdings nur dann vor, wenn eine Offenbarungspflicht hinsichtlich des verschwiegenen Umstands besteht. Arglistig verschweigt also, wer sich bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragspartners erheblich ist, nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist und ihn nicht offenbart. des weiteren wäre mal zu klären wie die standzeiten verechnet werden, ---wird die garantie um die standzeit verlängert, wie bei der VOB. ist da was konkretes bekannt? ich denke mal dass jetzt vor den feierttagen keine wunder mehr zu erwarten sind. allen noch eine schöne zeit gruss gerd
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