Hallo, dazu nochmal eine Frage: Was genau bedeutet "ergänzend"? Erfülle ich mit der Vitovalor 300-P bereits einen Teil der EEWärmeG-Anforderungen und muss nur den Restanteil durch alternative Maßnahmen ergänzen? Und falls JA, wie errechnet sich der Anteil, den die Vitovalor zum EEWärmeG beiträgt? Oder wird die Vitovalor 300-P "GAR NICHT" beim EEWärmeG angerechnet, und ich muss die Anforderungen vollständig durch andere Maßnahmen (z.B. Solarthermie oder Einsparung von Energie nach §7) erfüllen? Danke+Gruß, bmsr.
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