Hallo Patrick, nun bin ich tatsächlich enttäuscht. Mir wurde bereits die Entschädigung zugesagt (per Mail)! Sind derartige zu sagen heutzutage wirklich nichts mehr wert? Diee Anlage wurde errichtet und zu diesem Zeitpunkt war der Festrennstoffkamin schon vorhanden und im Betrieb. Die Lage war sowohl dem Heizungsbauer als auch der Firma Viessmann bekannt. Die Firma Viessmann war selber zwei mal zur Inetriebname vor Ort. Grundsätzlich hätten solche Bedenken Hinweise oder die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten zum Beispiel für die Verlängerung mit bei der Begehung für das Angebot angemeldet werden müssen. Es hatten beide Seiten die Zeit dafür es wurde nie gemacht. Jetzt stehen wir mit einer nicht Funktionsbreiten Anlage im Winter da. Die Kosten für die Verlängerung haben wir schon zu tragen und jetzt auch noch die Ausfallzeiten. Mit dieser Begründung zugesagte Ansprüche zurück zu weisen, ist aus unserer Sicht ein Armutszeugnis für Viessmann. Auch in der Bedienungs-/Planungsanleitung ist dieser Punkt, aus unserer Sicht, nicht ausreichend kenntlich gemacht. Hier wird lediglich darauf hingewiesen, dass die in einem zwei zügigen gemeinsamen Schacht der Festbrennstoffkamin zu verlängern ist. In der Situation wie bei uns, mit circa 2 m Abstand gibt es keine hinreichenden Hinweise, außer dass man verhindern soll, dass es die Luft direkt angesaugt wird. Dass die Brennstoffzelle derart empfindlich auf eine verschlechterte Zuluft reagiert wird nicht hingewiesen. Insgesamt ist es eine sehr unzufrieden stellende Situation und für uns. Ich bin Vater von drei Kindern und hätte meinen Urlaub lieber mit der Familie verbracht, so habe ich auf Techniker gewartet und mich hier um den Schornstein gekümmert. Ich hoffe, das war jetzt nicht zu viel Text, aber die Enttäuschung ist bei allen Beteiligten riesig.ich hoffe das war jetzt nicht zu viel Text, aber die Enttäuschung ist bei allen Beteiligten riesig. Wir erwarten Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Jan0815
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