Ausnahmegenehmigung kannst erstmal vergessen. Allerdings bist von der Austauschpflicht nicht betroffen, wenn der Kessel in einer selbst genutzten Immobilie steht, welche seit Februar 2002 von dir bewohnt wird. Hast das Haus erst kürzlich erworben, hast dann noch 2 Jahre Zeit, den Kessel zu tauschen. Bist du sicher, dass es ein Konstantheizkessel ist ? Gegebenenfalls mal die Seriennummer schreiben. Oder ein Foto vom Typenschild. Ob eine Aufrüstung möglich ist, hängt von der momentan verbauten Regelung ab. Allerdings müsste vermutlich die ganze regelung ersetzt werden.Ob sich das noch lohnt, ist mindestens fraglich.
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