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Heizungsaustaschpflicht?

Hallo liebe Fachleute,

inzwischen habe ich die Angaben zu meiner Heizung gefunden. Es handelt sich um die Heizung mit Warmwasseraufbereitung Viessmann Rexola biferral RBR 18 X, 01/1994. Desweiteren sind da noch folgende Zahlen drauf deren Bedeutung ich nicht kenne: 7252436 18 KW Matrix oder 5014759 öder 75183-13 REX-18-RBR-E und 13469.

Kann jemand auf Basis der Daten sagen, ob die Heizung austauschpflichtig ist?.

Vielen Dank im voraus.

MfG

Jo

2 ANTWORTEN 2

Kann man so pauschal nicht sagen. Wenn du eine Regelung mit einem Aussenfühler hast,  darf er weiter betrieben werden.

Es kommt vor allem darauf an, ob der Kessel komplett absenken kann oder er eine Sockeltemperatur benötigt.

Ich habe auch diesen Kessel (incl. AT-Sensor) und weiß, dass er bleiben darf. 

 

Das angehängte Dokument Viessmann Heizkessel älter 30Jahre.pdf geht auf Deine Frage ein.

 

Wie Franky es schreibt: Voraussetzung für eine Ausnahme Deines Niedertemperaturkessels von der Austauschpflicht ist, dass die Anlage witterungsgeführt sein muss, d.h. über einen Außentemperatursensor verfügt, der bei der Regelung berücksichtigt wird.

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~~~~~ Meine Anlage: Rexola Biferral RN RBR18 ~ Trimatik-MC/B ~ HoriCell ~~~~~