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Austausch meines Vitola-biferral-e wegen GEG

Guten Tag,

 

Ich habe von diesem GEG Gebäudeenergiegesetz gehört, bzw. mein Heizungsfachmann hat mich darauf angesprochen, das ich die Öl-Heizung jetzt im Jahr 2023 tauschen müsste. Wenn ich die Heizung später tauschen würde, müsste ich 65% erneuerbare Energien verwenden.  Das Haus habe ich gekauft im Februar 2019.

 

Model:                                             Viessmann Vitola-biferral-e ( Öl )

Typ:                                                  BE-14

Baujahr:                                            1983

Herstell-Nr.                                       721153800279

Leistungsbereich bei ÖL und Gas      14-17 kW           

mit Unterdruck in der Brennkammer 12 000-14 600 kcal/h

KRH Tetramatik  7420 160

Ich habe auch die PDF Datei "Übersicht Wärmeerzeuger älter 30 Jahre" runtergeladen, nur da bin ich nicht schlau geworden.

Es wäre gut wenn man da was schriftlich hätte ob diese Öl-Heizung wirklich raus muss, und das ich auch nach 2024 Bestandschutz habe und falls die alte Öl-Heizung denn Geist aufgibt, danach wieder eine Öl-Heizung reinbauen darf.

 

Danke im vorraus für die Antwort.😁

3 ANTWORTEN 3

Stand heute muss ein Niedertemperaturkessel mit  witterungsgeführter Regelung auch nach 30 Jahren nicht ausgetauscht werden.

Du hast einen Niedertemperaturkessel und  die Tetramatik-2 müsste auch einen Außentemperatur Sensor haben.

 

 

Ein Vitola-biferral ist nahezu "unkaputtbar."

Der Brenner und die Tetramatik können nach den  40 Jahren immer mal  ausfallen.

Aber diese Komponenten können auch nach 2024 noch jederzeit gegen einen aktuellen Nachfolger getauscht werden.

 

Nur haben  die Heizungsbetriebe aber meist kein Interesse solche einzelnen Teile zu tauschen und wollen nur Komplett-Analgen verkaufen.

 

VG 

 

 

Das neue GEG Gesetz wird erst im Sommer verabschiedet.

Dein Kessel ist im Bereich Ölkessel wohl das "Nonplusultra" was die Haltbarkeit betrifft.

Das Problem könnte sein, dass die Grünen auch die Laufzeit der Kessel auf 20 Jahre begrenzen möchten.

Danach soll man sie nicht mehr betreiben dürfen.

Dann müsstest du deinen Kessel nach 20 Jahren verschrotten, obwohl technisch einwandfrei.

 

Ein Konzeptpapier des Gesetzes (Entwurf) gibts hier:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/65-prozent-erneuerbare-energien-beim-einbau-von-n...

Besten Dank für die Antworten. 😃