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Neutralisierung

ich habe eine Viessman Vitoladens 300 C Ölbrennwertanlage mit 27 kw für ein 3-Familienhaus. Die Anlage stammt von 2008/2009. Seinerzeit wurde eine Neutralisierungsanlage vom Typ 7267 - 725 montiert.

Ich betreue das Objekt erst seit 2012.  Im Rahmen einer aktuellen Wartung der Anlage hat mich der Monteur darfauf hingewiesen, dass die Neutralisierungsanlage nicht mehr erforderlich ist und demontiert werden kann.

Den bisherigen Schlauch zur Neutralisierungsanlage soll ich über das am "Ofen" angebaute Syphon anschließen und den Abgang weiterhin über die Hebeanlage ins Abwasser einleiten.

 

Frage:

kann ich das so bedenkenlos machen und kann der Inhalt des Neutralisierungskastens via Restmüll entsorgt werden?  Danke vorab.

9 ANTWORTEN 9

Hallo the-blue-cloud,

kannst du uns im ersten Schritt bitte auch die Herstellnummer des Vitoladens (beginnend mit 7...) zur Verfügung stellen? Die Herstellnummer befindet sich auf dem Typenschild. Dieses befindet sich in der Regel auf dem Gehäuse oder der Oberseite des Geräts.

Beste Grüße °ja

ja, im Laufe des morgigen Tages, muss erst zum Objekt fahren.

Danke für die Rückmeldung. 😉

Beste Grüße °ja

72489 3480 1188 100

Danke für die Rückmeldung. 😉

Im Anhang findest du einen Ausschnitt aus der Planungsanleitung. In diesem ist die Verlegung der Kondensatleitung beschrieben.

Neutralisationsgranulat im Lieferzustand kann unter Beachtung der Vorschriften nach Rücksprache mit dem Entsorger und der zuständigen Behörde mit Hausmüll abgelagert werden. Bei der Anlagenreinigung kann Hydroxydschlamm anfallen. Dieser ist getrennt zu sammeln und separat in einem geeigneten Gefäß über örtliche Annahmestellen zu entsorgen.

Beste Grüße °ja

danke für die Informationen. Eigentlich ging es mir aber vorrangig darum, ob diese Anlage nun entfernt werden kann!

Nach den Hinweisen vor Punkt 6.3 kann auf eine Neutralisierungsanlage verzichtet werden. Wenn dem so ist, stellt sich einerseits die Frage, warum diese dann 2008 überhaupt geplant und montiert wurde?
Auch in de rBedienugnsanleitung fand ich nun druch Zufall einen Hinweis auf den Verzicht einer Neutralisierungsanlge...Seite 44 oben.

Seit der Übernahme des Objekts wird ausschließlich Heizöl ultra plus DIN 51603-1 benutzt.

https://www.mobene.de/heizoel/tipps-und-empfehlungen/heizoel-ultraplus.html

Nach Punkt 6.4 der obigen Planungsanleitung muss alternmativ ein Aktivkohlefilter vorhanden sein und eine Rohrbelüftung muss vorliegen. Wie erkenne ich diese Punkte?
Weitelhin enthält die freundlicherweise übersandte Einbauanweisung unter Planungshinweise etws zur Verwendung des anfallenden Kondenswassers. Danach sollen u.a. keine Kupfermaterialien verwendet werden und es gibt Hinweise zu Abwasserleitungen. Nach der bisherigen Kondensatanlage wird das Wasser via einer kleinen Pumpe in einen Abfluss geleitet. Entfernung 6 Meter. Transport über einen Schlauch, zum Schutz im Kupferrohr. Aus welchem Material das Abwasserrohr in die Kanalisation besteht, mag ich nicht beurteilen (Baujahr 1968/69). Vermutlich Gussrohre (Ton??)im Erdreich, teilweise im sichtbaren kellerbereich HT- Kunststoffrohre.

Frage mithin letztlich immer noch, kann die Neutralisierungsanlage bedenkenlos entfernt werden und muss ein Aktivkohlefilter nachgerüstet werden ? Teile Nr.?? wo/wie? oder ist der bereits verbaut?? Wechselintervalle??
Danke vorab.
Bildmaterial:
https://picload.org/view/daclddww/22.jpg.html
https://picload.org/view/dacldagr/23.jpg.html
https://picload.org/view/dacldaga/1.jpg.html

Bei der Nutzung von schwefelarmem Heizöl ist eine Neutralisationseinrichtung nicht zwingend erforderlich. Die endgültige Entscheidung liegt aber bei der unteren Wasserbehörde. Vermutlich hatte es schon einen Hintergrund, warum die Anlage ursprünglich installiert wurde. Meine Empfehlung wäre es, dass du dich an die untere Wasserbehörde wendest.

Beste Grüße °ja

Danke, auch wenn es nicht so richtig weiterhilft. Glaube kaum, jemand bei der Behörde mit dem nötigem know how zu finden und letztlich ist die Frage nach Alternativfilter (Aktivkohlefilter lt. Anleitung) auch noch unklar. Also lasse ich es zweckmäßigerweise ....."wie bisher"....

Wie beschrieben, liegt die Entscheidung, ob eine Neutralisationsbox installiert werden muss, bei der unteren Wasserbehörde. Da bei Einbau eine Neutralisationsbox installiert wurde, hatte dies sicherlich einen Hintergrund. Aus diesem Grund wäre es meine Empfehlung, das Ganze mit der unteren Wasserbehörde abzuklären.

Beste Grüße °ja
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