Hallo, ein Schlupfloch wäre noch folgende Regelung: "Ein- und Zweifamilienhäuser sind davon [Austauschpflicht] ausgenommen, wenn der Eigentümer bereits seit Anfang 2002 selbst im Gebäude wohnt. Wurde das Gebäude allerdings in der Zwischenzeit verkauft, muss der neue Eigentümer die Pflichten innerhalb von zwei Jahren erfüllen." aus https://www.verbraucherzentrale.de/Energieeinsparverordnung-EnEV
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