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Gut zu wissen: Garantie vs. Gewährleistung

Manchmal muss man einfach mal mit Missverständnissen aufräumen. Einige halten sich schon viel zu lange und viel zu hartnäckig. Garantie und Gewährleistung zum Beispiel - allzu oft werden beide Begriffe gleichgesetzt. Wo die Unterschiede zwischen beiden Begriffen liegen, klären wir heute.

 

Fangen wir mit dem vielleicht einfachsten, aber definitiv entscheidenden Unterschied an. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und die Garantie ist eine freiwillige Leistung

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB - §§ 437 ff.) sieht vor, dass dem Käufer die gesetzlichen Mängelansprüche für zwei Jahre ab Kaufdatum zustehen. Gewährleistung heißt also, der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer einwandfreie Ware zu übergeben. Stellt sich heraus, dass die gekaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel hat, kann sich der Käufer auf die Mängelansprüche gemäß BGB berufen. Was genau unter “mangelhaft” zu verstehen ist und ab wann dies gilt, regeln die Paragraphen 434, 435. Ein Mangel liegt zum Beispiel vor, wenn die Kaufsache nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat oder die Montage nicht sachgemäß durchgeführt wurde. Trifft dies zu, stehen dem Käufer verschiedene Rechte zur Seite:


  • Nacherfüllung, Anspruch auf Schadensersatz, Rücktrittsrecht, Minderung des Kaufpreises.


Die Ansprüche und Rechte des Käufers gegen den Verkäufer verjähren grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe der Kaufsache.

 

Die Garantie hingegen bezeichnet eine freiwillig eingeräumte vertragliche Leistung des Herstellers (zusätzlich zu den genannten gesetzlichen Mängelrechten). Die Details sind abhängig von der jeweiligen Garantieerklärung und könnten zum Beispiel folgendes enthalten: 


 

  • Erstattung des Kaufpreises, Austausch oder Nachbesserung der Sache oder Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sache.


Garantiegeber kann der Hersteller selbst sein oder der Verkäufer. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Ohne Garantieerklärung besteht kein Anspruch. Die Gewährleistung bleibt übrigens von derartigen Garantiebestimmungen unberührt. Sie ist sozusagen übergeordnet, weil gesetzlich festgeschrieben. Bitte beachtet, dass Garantien sehr oft Mitwirkungsleistungen des Käufers beinhalten, ohne die Euch keine Ansprüche zustehen. Die regelmäßige Inspektion / Wartung der Heizungsanlage ist beispielsweise eine solche Leistung. Auch unsere 5-Jahres-Garantie zum Beispiel ist an die Aufschaltung der Anlage über die ViCare-App gekoppelt.

 

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