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Heizungsfirma baut Heizung nicht ein ( Anlage steht seit 4 Monaten bei mir )

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor 4 Monaten eine Wärmepumpe Vitocal 200 geliefert bekommen. Der ursprüngliche Heizungsbauer vertröstet mich seitdem mit dem Einbau. ( Fachpartner Viessmann ). Das Verhältnis ist inzwischen gespalten und die Vertrauensbasis nicht mehr gegeben. Deshalb habe ich über Viessmann Fachpartnersuche 15 Firmen im Umkreis angeschrieben die mir helfen könnten. Tatsächlich haben 2 Firmen Kapazität und könnten den Einbau realisieren..... A B E R !!!!!!

folgende Aussage!!!:wir würden Sie gerne unterstützen. Wenn wir die Installation übernehmen würden, wären wir gesetzlich gewährleistungspflichtig. Leider muss ich Ihnen aus diesem Grunde absagen.

Auf Rückfrage erklärten mir die Firmen das nur die Heizungsfirma die über Viessmann bestellt die Gewährleistung geben kann und auch nur diese Anspruch gegenüber Viessmann hat. Diese Anlage ist nämlich bei dem bestimmten Heizungsbauer dann gelistet.

Ich müsste auf die Gewährleistung verzichten anhand einer sogenannten Abtretungserklärung.

Meine Frage: Kann es tatsächlich sein, dass ich eine neue und noch verpackte Anlage in der Garage stehen habe und es darf mir kein anderer Fachpartner von Viessmann die Anlage mit Gewährleistung einbauen?

Was würde passieren wenn der ursprüngliche Heizungsbauer insolvent wird oder verstirbt vor dem Einbau?

Hab ich dann eine Anlage gekauft die keine Garantie hat? Ich bin komplett verwirrt.

Hat Viessmann die Möglichkeit dem ursprünglichen Heizungsbauer Druck auszuüben? Ist dieser nicht verpflichtet wenn er verkauft auch einzubauen? Kann wirklich keine andere Viessmann Fachpartner helfen und Gewährleistung geben?

Bitte dringend um Hilfe. Heize seit Oktober mit Heizstab und habe 10000 kWh verbraucht.

Brauche wirklich Hilfe.

Danke

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Hallo Thorsten1105,

 

grundsätzlich verhält sich mit der Gewährleistung folgendermaßen. Dem Fachbetrieb, welcher die Anlage bei uns gekauft hat, sind wir gegenüber gewährleistungspflichtig. Er ist die gegenüber gewährleistungspflichtig, was das verkaufte Produkt betrifft. Der nachfolgende Fachbetrieb, welcher die Anlage bei dir einbaut, ist dir gegenüber gewährleistungspflichtig, was den Einbau und die geleistete Arbeit betrifft. 

 

Was ich dir mit Sicherheit sagen kann ist, dass wir noch niemanden die Garantie verwehrt haben, wenn diese ein anderer Fachbetrieb eingefordert hat. Sollte die Anlage einen defekt haben und dein neuer Fachbetrieb repariert diese für dich, dann kann er sich diesbezüglich die ihm entstandenen Kosten von uns erstatten lassen. Die Anlagen sind in erster Linie mit der Adresse des Einbauorts verbunden. Wird zum Beispiel ein Objekt verkauft und die darin enthaltene Anlage hat noch Garantie, dann hat der neue Eigentümer ebenfalls einen Garantieanspruch darauf. 

 

Was wir nicht machen können ist, dass wir einen Fachbetrieb dazu bewegen können, einen Einbau vorzunehmen. Darin sind uns die Hände gebunden. Wenn du mit diesem Fachbetrieb einen Vertrag dafür ausgehandelt hast, dann würde ich daraufhin auch den Einbau einfordern. Die Garantie der Anlage, welche wir geben, fängt spätestens ein viertel Jahr nach Auslieferung an zu laufen. 

 

Viele Grüße
Flo

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2 ANTWORTEN 2

Hallo Thorsten1105,

 

grundsätzlich verhält sich mit der Gewährleistung folgendermaßen. Dem Fachbetrieb, welcher die Anlage bei uns gekauft hat, sind wir gegenüber gewährleistungspflichtig. Er ist die gegenüber gewährleistungspflichtig, was das verkaufte Produkt betrifft. Der nachfolgende Fachbetrieb, welcher die Anlage bei dir einbaut, ist dir gegenüber gewährleistungspflichtig, was den Einbau und die geleistete Arbeit betrifft. 

 

Was ich dir mit Sicherheit sagen kann ist, dass wir noch niemanden die Garantie verwehrt haben, wenn diese ein anderer Fachbetrieb eingefordert hat. Sollte die Anlage einen defekt haben und dein neuer Fachbetrieb repariert diese für dich, dann kann er sich diesbezüglich die ihm entstandenen Kosten von uns erstatten lassen. Die Anlagen sind in erster Linie mit der Adresse des Einbauorts verbunden. Wird zum Beispiel ein Objekt verkauft und die darin enthaltene Anlage hat noch Garantie, dann hat der neue Eigentümer ebenfalls einen Garantieanspruch darauf. 

 

Was wir nicht machen können ist, dass wir einen Fachbetrieb dazu bewegen können, einen Einbau vorzunehmen. Darin sind uns die Hände gebunden. Wenn du mit diesem Fachbetrieb einen Vertrag dafür ausgehandelt hast, dann würde ich daraufhin auch den Einbau einfordern. Die Garantie der Anlage, welche wir geben, fängt spätestens ein viertel Jahr nach Auslieferung an zu laufen. 

 

Viele Grüße
Flo

Hallo Flo,

vielen lieben Dank für deine schnelle und kompetente Rückmeldung.

Mir fällt ein Stein vom Herzen das Viessmann da kulant ist mit der Gewährleistung wenn ein anderer Fachpartner die Anlage einbaut.

Dann werde ich das dem potentiellen neuen Fachbetrieb so mitteilen.

Hast mir sehr geholfen.

Danke nochmal

Liebe Grüße

 

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