Hallo SHK-Leine1,
Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Es besteht die Möglichkeit, der pauschalen Auszahlung des KWK-Zuschlags. Hierbei bekommt man für 60000 Betriebsstunden der Anlage eine pauschale Vergütung von 4 Cent/kWh produzierten Strom.
2. Es wird ein zusätzlicher Nettostromzähler vom Stromnetzbetreiber am zentralen Zählerplatz installiert. Der zuständige Netzbetreiber liest den Zähler ab und überwacht die Eichfristen. Hierbei wird unterschieden, ob der Strom im eigenen Haus verbraucht wurde oder ins öffentliche Netz eingespeist wird. Für selbst verbrauchten Strom erhält man einen Vergütung von 4 Cent/kWh, für in das öffentliche Netz eingespeisten Strom 8 Cent/kWh.
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