Ob ein Gegenstand ausgetauscht oder repariert werden muss, kann nur ein staatlich vereidigter Sachverständiger beurteilen. Dieser wird von den Versicherungen eingeschaltet. Viessmann kann in solchen Fällen nicht als Sachverständiger auftreten und daher auch keine defekten Bauteile prüfen. Auch Gutachten dürfen weder von Viessmann noch von der Heizungsfachfirma erstellt oder kommentiert werden. Die Heizungsfachfirma und Viessmann selbst können daher lediglich eine technische Empfehlung aussprechen. Auch wenn die Brennstoffzelle nicht in Betrieb war ist es nicht auszuschließen, dass diese Schaden genommen hat. Die Komponenten sind untereinander alle verbunden. Als Hersteller können wir auch keine Garantie mehr auf die gesamte Anlage geben. Selbst wenn das Flaschen erfolgreich wäre, können Folgefehler auftreten die auf die Überspannung zurückzuführen sind. Als Hersteller übernehmen wir hierfür keine Garantie mehr. Daher wäre es umso wichtiger gewesen, dass eine Versicherung eingeschaltet wird, die im Schadensfall die Kosten übernimmt oder unserer Empfehlung nachkommt und alle Spannungsführenden Komponenten austauschen lässt bzw. die notwendigen Maßnahmen des Gutachters umsetzt.
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