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Brennstoffzelle Pt2 / Finanzamt

Hallo, wir haben seit letzten Jahr unsere Brennstoffzelle, welche wir auch über EW bezogen haben. Wir haben uns als Stromerzeuger als Unternehmen angemeldet. Nun war das Finanzamt da. Die wollen nun wissen , ob wir mindestens 10% mehr Strom als Wärme produzieren müssen um als Unternehmen geführt zu werden, da wir die Wärme ja nur privat nutzen.  Nun möchte ich wissen ob die Stromerzeugung und die Wärmeerzeugung vergleichbar ist. Der Beamte hat die Wärmrnennleistung (25 kWh) und dieelektr. Leistung (0,75 kWh) verglichen. Für mich fühlt sich das aber falsch an. Im Sommer z.B. wird ja kaum Wärme genutzt.

Ich freue mich über Antworten mmit denen ich den Finazbeamten überzeugen kann.

2 ANTWORTEN 2

Hallo Bienie62!

Die Wärmenennleistung des Spitzenlastkessels/therme/Brenner ist 25kW (nicht 25 kWh) und die Nennleistung elektr. der BSZ ist 0,75 kW (nicht kWh).

 


@Bienie62  schrieb:

Für mich fühlt sich das aber falsch an.


Dein Gefühl hat Dich nicht getrogen. Die Nennleistung therm. der BSZ ist 1,1 kW.

In diesem Forum wird das steuerliche Thema recht ausführlich behandelt.

 

Gruß

Loule

Hallo Loule, ich habe viele der Beiträge im Forum gelesen. Leider ist es so viel und für mich kompliziert erklärt, dass ich noch nicht schlauer bin. Vielen Dank für deine Antwort.

Gruß Bienie62