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Garantiebedingungen

Hallo,

 

mein Heizungsfachbetrieb, der meine Anlage errichtet hat und als Viessmann Service Partner eingetragen ist, hat die erste alljährliche Wartung an meiner neuen Heizung durchgeführt. Leider habe ich als Ergebnis nur eine Rechnung über die Durchführung einer "Wartung an einer Wärmepumpenanlage" erhalten. Es war alles in Ordnung und es gab keine Mängel...jedoch lautet meine Frage nun, reicht die Rechnung als Wartungsnachweis zum Erhalt des Gatantieanspruchs aus, oder muss ich auf ein ordnungsgemäß ausgestelltes Wartungsprotokoll bestehen?

 

Grüße Markus

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Hallo Markus, 

 

ich denke, dass dies ausreichend ist. Wenn du ein Protokoll der einzeln durchgeführten Arbeiten möchtest, kannst du dies sicher bei deinem Fachbetrieb einfordern. 

 

Viele Grüße
Flo

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1 ANTWORT 1

Hallo Markus, 

 

ich denke, dass dies ausreichend ist. Wenn du ein Protokoll der einzeln durchgeführten Arbeiten möchtest, kannst du dies sicher bei deinem Fachbetrieb einfordern. 

 

Viele Grüße
Flo

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