Hallo Viessmann-Community, wie bei jeder jungen Familie wird der vorhandene Wohnraum irgendwann zu eng und etwas größeres muss her. So auch bei meiner kleinen Familie. Wir sind zwischenzeitig fündig geworden, mehrfach besichtigt etc. alles wunderbar aber die Frage der Heizungsanlage stellt mich vor ein Rätsel. Es handelt sich dabei um eine Mono-Vitola-biferral-f mit Ölfeuerung und darunter einem Festbrennstoffkessel aus dem Jahr 1982. Der Öl-Brenner ist aus dem Hause Weishaupt (WL10B), Baujahr 1999. Die Energiesparverordnung sagt, dass ein über 30 Jahre alter Kessel ausgetauscht werden muss - bei Eigentumswechsel spätestens 2 Jahre nach Eigentumsübergang. Eine Ausnahme von der Umtauschpflicht gibt es wohl für Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel. Da der Eigentümer unserer Wunschimmobilie verstorben ist, haben wir die Frage an die Erbengemeinschaft weitergegeben, doch hier ist keine verwertbare Info zu erhalten. Schornsteinfeger und Heizungsbetrieb möchten die Auskünfte aus Gründen des Datenschutzes nicht an mich geben bzw. können meine Anfrage nicht beantworten. Meine Frage ist nun, ob der Kessel Mono-Vitola-biferral-f aus Ihrem Hause ein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ist und somit von der Umtauschpflicht nach EnEV ausgenommen ist? Oder ob mich der Boomerang in 2 Jahren einholt und ich dann über eine Nachfinanzierung den Kessel tauschen lassen muss. Mir ist der Effizienzgrad einer neuen Anlage im Vergleich einer 30 Jahre alten Anlage bewusst. Aber ich möchte den Finanzierungsrahmen auch nicht gleich sprengen. Ich würde mich daher sehr über eine für mich positive Antwort freuen – vielen Dank!
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