Sinnvoll ist der Abgleich allemal. Aber eindeutige gesetzliche Vorgaben gibt es beim Tausch nur des Heizgerätes im privaten Bereich nach meiner Bewertung nicht. Die EnEV schreibt es nicht explizit vor, könnte aber dahingehend interpretiert werden (Abgleich->Energieeinsparung). Der Nachweis des Abgleichs ist zudem für eine Förderung erforderlich. Er muss gesondert beauftragt und bezahlt werden. Wenn jedoch die VOB für den Tausch vertraglich vereinbart waren, gehört der Abgleich zwingend dazu. Unabhängig davon müssen die Heizkörper für einen Abgleich geeignet sein. Dafür müssen sie voreinstellbare Thermostatventile haben oder zur Not (und nicht förderungswürdig) einstellbare Rücklaufverschraubungen.
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