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Festwertregelstation Energieverbrauchsermittlung ist unplausibel

Hallo Community

In unserem 30 Parteien Mehrfamilienhaus befindet sich ein Gemeinschaftsraum, in dem eine Festwertregelstation für die Fußbodenheizung eingesetzt wurde und der Energieverbrauch von einem Techem Wärmemengenzähler erfasst wird. (Bild 1)

Fehlerbeschreibung

Um das Heizungswasser in die Festwertregelstation einfließen zu lassen, wird  die Heizung mittels Schalter eingeschaltet. Das elektrische Absperrventil wird hierdurch bestromt und öffnet die  Vorlaufleitung aus dem Heizungskeller. Zeitgleich wird die Wilo Pumpe zur Mischwassererzeugung eingeschaltet, die sich zwischen der Vorlauf- und Rücklaufleitung befindet. (Bild 2)

In diesem Zustand (= alle Fußbodenkreisläufe sind noch geschlossen) wird vom Wärmemengenzähler eine stetige Heißwasser Durchflußmenge von ca. 628 l/h erfasst. Da jedoch die Vorlauftemperatur T1 fast gleich ist mit der Rücklauftemperatur T2, stellt sich kein Wärmeverbrauch = Delta T (0,09 k) ein, wodurch der Wärmemengenzähler einen Energieverbrauch mit 0,0 kW ausweist. (Bild 3)

Wenn nun alle Fußbodenkreisläufe geöffnet werden, ergibt sich zwischen der Vorlauftemperatur T1 und der Rücklauftemperatur T2 ein Wärmeverbrauch = Delta T = 11,95 k der von dem Wärmemengenzähler nun erfasst wird. (Bild 4)

Die Durchflußmenge aller geöffneten Fußbodenkreisläufe (rechnerisch 55 l/h) wird nun mit der stetigen Durchflußmenge von 628 l/h als Geamtdurchflußmenge = 683 l/h vom Wärmemengenzähler erfasst, und mit dem Wärmeverbrauch = Delta T (11,95 k) als Gesamtenergieverbrauch = 9,4 kW umgerechnet, obwohl die 620 l/h nicht durch die Fußbodenkreisläufe geflossen sind. (Bild 5)

Die Bilder wurden hier hinterlegt

Meine Frage wäre:

Ist die im Bild dargestellte Montageposition des Wärmemengenzählers korrekt?

Falls nein, wie wird der tatsächliche = korrekte Heizkostenverbrauch für eine Heizkostenabrechnung an einer Festwertregelstation ermittelt.

 

Vergleich:

Gemeinschaftsraum 84 m³ (Festwertregelstation Bild 1)

= Gesamtdurchfluß 683 l/h, Verbrauch 9,4 kW   = 112 W/m²

 

Eine Wohnung mit 68 m³ (KaMo Versorgungsstation Bild 6)

= Gesamtdurchfluß  70 l/h, Verbrauch 2,0 kW,  =  29 W/m²

 

Mit freundlichen Grüßen

Werner

 

 

32 ANTWORTEN 32

Hallo @Heizing,

die Energie- und Wasserkosten des Gemeinschaftsraums, werden bei uns grundsätzlich auf alle 28 Mietparteien aufgeteilt. Unabhängig davon, ob der Raum unterjährig von einem Mieter tatsächlich genutzt wurde oder nicht.

Gruß

Werner

Ja, dann braucht man doch gar keinen Zähler im Gemeinschaftsraum. Das verteilt sich dann automatisch, so wie die Rohrwärmeverluste auch.

Gruß

Heizing

Gruß
Heizing

Hallo @Heizing

Sorry wegen der langen Ruhephase, jedoch kam erst am 04.12.2019 wieder Leben in das ganze Geschehen.

Unser Vermieter hat sich erweichen lassen, und eine neutrale Prüfung der Versorgungsstation und der Einbauposition des Wärmemengenzählers (WMZ) durchführen lassen. Fazit: Die Einbauposition des WMZ ist nicht korrekt und muß geändert werden. Alternativ kann auch der WMZ gänzlich ausgebaut werden, wie von dir im vorherigen Beitrag schon benannt, was aber dem Rechnungswesen des Vermieters nicht gefällt.

Der Vermieter hatte in Folge seinen Heizungsfachbetrieb beauftragt, den WMZ gemäß der Expertise, zu versetzen.

Am 05.12.2019 erfolgte dann auch der Umbau durch den Heizungsfachbetrieb, leider jedoch erneut fehlerhaft. Nach meiner sofortigen Reklamation am 06.12.2019, wissen alle Beteiligten das die Heizkostenerfassung nach wie vor nicht korrekt ist, und ein wiederholter Umbau erforderlich ist. Was mich an der Sache aber am meisten ärgert ist die Tatsache, dass man als Mieter selbst keine Möglichkeit hat, z. B. eine neutrale Prüfung selbst zu beauftragen, um zumindest den Vermieter fachbezogen unter Druck zu setzen.

Der Vermieter sah, trotz meiner vorherigen Informationen/Reklamationen, keinen Handlungsbedarf, da die Heizkosten für den Gemeinschaftsraum, verteilt auf alle Mietparteien, für den einzelnen Mieter relativ gering ausgefallen waren. Das dies aber nur daran lag, dass drei Mieter die Heizungsnutzung unterjährig freiwillig ständig überwacht hatten, hatte der Vermieter vollkommen außer acht gelassen. Ich mußte zusätzlich im Monat 10.2019 tatsächlich noch meine Betriebskostenabrechnung offiziell reklamieren, damit wieder Bewegung in die Sache kam.

Seit meiner ersten Reklamation im Monat 08.2018, sind zwischenzeitlich 16 Monate vergangen, und mein Glaube an das handwerkliche Können eines Fachbetriebes, ist zwischenzeitlich vollkommen zerstört. Da ich nicht Eigner der Anlage bin, ist mir auch hier der Kontakt zur Handwerkskammer verwehrt, um über die getätigte Handwerksleistung entsprechend berichten zu können, oder eine fachliche Prüfung zu veranlassen.

Ich habe die zugehörigen Bilddokumente wieder in meiner Cloud abgelegt

https://c.web.de/@337518472550423013/nroVMnkPTA2OoUgW5_nscA

Bild 1 = Originalbild vom Einbauzustand der Festwertregelstation vor dem 04.12.2019
Bild 2 = Skizzierung zum erforderlichen Umbau, gemäß externer Prüfung (04.12.2019)
Bild 3 = Bildmontage zum erforderlichen Umbau, gemäß externer Prüfung (04.12.2019)
Bild 4 = Skizzierung zum tatsächlich durchgeführten Umbau, durch den Fachbetrieb am 05.12.2019
Bild 5 = Originalbild zum tatsächlich durchgeführten Umbau, durch den Fachbetrieb am 05.12.2019
Bild 7 = Somit aktuell: Ständiger Bypass-Volumenstrom von ca. 315 l/h (Fußbodenkreisläufe sind geschlossen)
Bild 8 = Somit aktuell: Gesamter Volumenstrom (Bypass 315 l/h + Fußbodenkreisläufe geöffnet 124 l/h) = 439 l/h

Gruß

Werner

Also ich halte den neuen Einbau auch für falsch, rate aber immer noch dazu, das Problem mit dem Bypass zu lösen. Mit der geplanten Einbauposition wird zwar die Messung besser, ihr zerstört durch RL-Erhöhung aber immer noch den Brennwerteffekt.

Warum das Rechnungswesen des Vermieters nicht ohne WMZ arbeiten will, verstehe ich nicht. Das wäre nur sinnvoll, wenn es z.B. Gewerbeeinheiten gebe, die den Trockenraum nicht nutzen. Es ist üblich und richtig, z.B. Heizkörper in Treppenhäusern nicht mit Messausrüstung zu erfassen. Das geht dann automatisch, ohne dass etwas gerechnet werden muss, durch die relative Verteilung der Heizkosten zu Lasten aller. Das müsste man nur dem Vermieter richtig erklären. Es würden auch Kosten gespart, da der teure WMZ und die Ablese-und Abrechnungskosten entfallen.

Gruß
Heizing

Hallo @Heizing,

Zitat:
Das geht dann automatisch, ohne dass etwas gerechnet werden muss, durch die relative Verteilung der Heizkosten zu Lasten aller. Das müsste man nur dem Vermieter richtig erklären. Es würden auch Kosten gespart, da der teure WMZ und die Ablese-und Abrechnungskosten entfallen.

Das wurde genauso = 1:1 der Hausverwaltung und der Haustechnik so vorgeschlagen.
Warum auch immer, zeigt die Buchhaltung diesbezüglich bisher kein Einsehen.

Wir haben ja noch ein paar Jahre Zeit, um das Problem final zu lösen. Für mich ist nun erstmal Ruhe im Schacht, da offiziell nun bekannt ist, dass die bisherige Heizkostenerfassung nicht in Ordnung ist. Ob der Vermieter nun die Heizkosten für den Raum selbst übernimmt, der WMZ umgebaut oder gänzlich ausgebaut wird, kann er nun für sich selbst entscheiden.

Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich diesen Thread entsprechend ergänzen.

Vielen Dank jedoch für deine Unterstützung, sowie besinnliche Feriertage und ein gutes Jahr 2020

Werner






"Warum auch immer, zeigt die Buchhaltung diesbezüglich bisher kein Einsehen."

Haben vermutlich keine Ahnung von Heizkostenabrechnung, sollen mal bei der Messfirma anfragen, aber die freuen sich vermutlich, dass sie mehr Ablesekosten und Zählerkosten kassieren können.

Danke, wünsche dir auch ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch.

Gruß

Heizing
Gruß
Heizing

Hallo Heizing,

heute wurde der Wärmemengenzähler im Gemeinschaftsraum endlich ausgebaut.
https://c.web.de/@337518472550423013/HFbVYIHxQ2KxiPUPUL-rZQ

Die Heizkostenerfassung erfolgt nun, wie du es zuvor am 18.10.2019 schon gepostet hast:

Zitat
Das geht dann automatisch, ohne dass etwas gerechnet werden muss, durch die relative Verteilung der Heizkosten zu Lasten aller. Das müsste man nur dem Vermieter richtig erklären. Es würden auch Kosten gespart, da der teure WMZ und die Ablese-und Abrechnungskosten entfallen.
Zitat Ende

Dank deiner fortgeführten technischen und moralischen Unterstützung, konnte das Thema "Festwertregelstation Energieverbrauchsermittlung ist unplausibel" nun nach einem Jahr, endlich zum Abschluß gebracht werden.

Abschließend vielen Dank, für die umfangreichen Hilfestellungen/Erläuterungen und alles Gute für die Zukunft

Werner

Freut mich, dass alles geklappt, hat, das ist die einfachste und kostengünstigste Lösung.

Wünsche dir auch alles Gute.

Gruß

Heizing

Gruß
Heizing
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