abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Anzeigen  nur  | Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Austausch Ölheizung

Muss meine defekte Ölheizung austauschen. Habe mich für eine Ölbrennwertheizung von Viessmann entschieden. Die z.Z gültigen Auflagen in BW  gemäß  EWärmeG 2015 , nach der bei einem Heizungsanlagentausch 15 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden oder Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden muss, kann ich erfüllen.
Meine Frage lautet: 
Wenn ich heute die Heizung bestelle, sie aber erst im Januar 2024 aus Liefergründen eingebaut werden kann, gelten dann die Bedingungen zum Zeitpunkt des Einbaus, die u.U. 65% Erneuerbare Energie erfordern? Diese Bedingungen wären dann nur äußerst schwer technisch zu realisieren und würden einen erhebliche Mehraufwand bedeuten. Oder gelten ähnlich wie bei Förderrichtlinien die Bedingungen zum Zeitpunkt der Bestellung?
2 ANTWORTEN 2

Es gilt leider der Zeitpunkt des Einbaus. Soll heissen, dieses Jahr könntest den Kessel ohne weiteres tauschen. Ab 2024 nur noch Einbau statthaft, wenn mind. 65% erneuerbare Energie verwendet wird. Nach dem Wie fragt keiner.

Allerdings handelt es sich hier nur um den Gesetzesentwurf. Die Grünen wollen den Klimaschutz mit der Brechstange durchsetzen. Ob es dann tatsächlich so beschlossen wird, da hab ich so meine Zweifel.

Denn solange der Strom in Deutschland auch mit Erdgas produziert wird, bringt die Wärmepumpe keine Entlastung bezüglich der Abgase. Die werden nur verlagert.

 

 

Nimm das zugesicherte Inbetriebnahmedatum mit in den Kaufvertrag und lass den Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen bzgl. des kritischen Inbetriebnahmedatums.

 

Viele Grüße

Stefan

 

Vitola222 @2001mit V2A-Speicher Vitotronic 200 KW2, Radiatoren und trotzdem Mischer
Vitola300 @2000, Vitosol 200, Solartrol-E, Vitocell 300, Vitotronic 200 KW2, FBH, Rad. & wasserf. Kamin
Top-Lösungsautoren