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Vitola-biferral Austauschpflicht

Einen schönen guten Tag!

 

Mit der Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) möchte ich eine Anfrage bezüglich der Bestimmungen für unsere Heizungsanlage, eine Vitola-biferral VBE50 mit Außenfühler im Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien, stellen. Diese Anlage wird im nächsten Jahr ihr 30-jähriges Bestehen erreichen. Vor dem Hintergrund des neuen GEG erhebt sich die Frage, ob für unsere Anlage weiterhin keine Austauschverpflichtung besteht. Insbesondere beziehe ich mich auf den Paragrafen 72 des GEG, nach dem sich in Bezug auf unsere Situation scheinbar keine Änderungen ergeben haben. Geändert hat sich meiner Meinung nach, dass 2044 endgültig Schluss ist für Öl- und Gasheizungen.

 

In älteren Forenbeiträgen gibt es zu recht noch den Bezug auf die Energieeinsparverordnung (EnEV). Aber das EnEV ist ja komplett durch das GEG abgelöst worden.

 

Das wäre nett, wenn jemand zur Austauschpflicht einen Hinweis für diese Anlage  hat.

Vielen Dank!

Hendrik75

 

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