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"Vitola Uniferral e": Ein Niedertemperaturkessel oder nicht?

Hallo zusammen,

 

ich habe noch eine Frage zum Typ Vitola Uniferral e.

Ist es ein Niedertemperaturkessel oder nicht? In der Betriebsanleitung steht folgendes

Emil81_0-1708075505400.png

Unser Kessel hat eine Manuelle, nicht witterungsgeführte Regelung. Ist es eine Unomatik? Ich kann die Temperatur des Vorlaufs niedriger stellen, aber reicht das?

Regelungseinheit unserer Ölheizung.jpg

 Gehört das Ding dennoch zum Typ Niedertemperaturkessel und ist von der Austauschregelung (GEG2020) ausgenommen? Ich habe viel gesucht und finde hierzu widersprüchliche Aussagen.

Und kann man eine Trimatik-Einheit nachrüsten und ist das bei einem 35 Jahre alten Kessel sinnvoll?

 

Danke im Voraus!

 

Mit besten Grüßen

20 ANTWORTEN 20

Der Uniferral stelt zwar einen Niedertemperaturkessel dar, muss aber ausgetauscht werden, wenn  er nicht über eine witterungsgeführte Regelung verfügt. Es müsste also mindestens eine Trimatik verbaut sein.

Eine Nachrüstung dürfte in deinem Fall aber kaum in Frage kommen, da die Trimatik schon lange nicht mehr hergestellt wird.  Ob man möglicherweise eine funktionsfähige,gebrauchte bei Ebay erstehen könnte, bleibt offen.

Über die Restlaufzeit des Kessels kann ich nichts sagen. Und daher auch nicht, ob eine Umrüstung überhaupt noch sinnvoll ist. Rein aus dem Bauch heraus ist der Kessel Schrott.

Hallo,

 

du kannst einfach eine neue Regelung aus dem aktuellen Programm verwenden. Dein Kessel ist dann ein NT-Kessel und darf bis 2045 laufen.

 

Du brauchst:

Z009477 Vitotronic 200 KO1B, Sensoren sind da dabei

7282852 Konsole für Ersatzregelung
7819318 Brennerleitung

7834 993 Codierstecker 00f0:02

 

Pluspunkt: Wenn du noch eine Vitoconnect dazunimmst, kannst du die Anlage auch mit dem Handy bedienen.

Gruß
Heizing

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Auch ich tendiere dazu, den Kessel zu entsorgen. Das ist wie ein Auto mit 500.000 Kilometern drauf, bei dem man nun einen neuen Katalysator nachrüsten möchte, damit er durch den TÜV kommt. Das kann gut gehen, wahrscheinlich aber eher nicht.

 

Mir geht es aber erst einmal darum, ob der Kessel mit der vorhandenen Regelung ein Niedertemperaturkessel ist. Es wäre wünschenswert von offizieller Seite (Viessmann-Mitarbeiter) was zu hören.

 

Mit besten Grüßen

Danke, dass Sie sich die Mühe gemacht haben auch die Teile hier aufzulisten. Vielleicht hilft mir das ja, wenn die Trimatik bei Ebay vergriffen sein sollte. Ich würde es aber gerne einfach halten. Der Kessel wird nicht lange leben, glaube ich.

Das kann man nicht mit einem Auto vergleichen, der Kessel selbst hält noch lange. Und der Wärmedämmblock der Tür scheint nach der neu aussehenden Schraube auch erneuert worden zu sein.

 

Ich will dich aber nicht daran hindern, mind. € 15.000 für eine Neuanlage auszugeben.😀

 

Nein, mit dieser Regelung zählt er nicht als NT-Kessel.

 

Rein aus Interesse: was ist eigentlich das hier?

Heizing_0-1708105641147.png

 

Gruß
Heizing

Das auf dem Bild ist der Schalter, um die Heizung und die zwei Umwälzpumpen ein- und auszuschalten. Der schalter funktioniert leider nicht wirklich... Aber er ist da

Die Heizung wurde irgendwann 2002 generalüberholt. Der Brenner ist aus diesem Jahrgang. Die Heizung selbst ist von 89. Ich hoffe natürlich auch, dass sie hält, aber wenn man liest, dass die durchschnittliche Lebensdauer etwa 20 bis 30 Jahre beträgt, je nach Quelle, kann man ruhig pessimistisch sein. Angeblich halten die alten Kessel länger. Mal sehen...

Richtig, die alten werden 40 Jahre und älter. Bis 2045 ist durchaus drin.

Gruß
Heizing

Mir fällt gerade noch ein, an die alte Regelung konnte man auch ein Uhernthermostat anschließen, das in der Wohnung platziert wird. Dann hättest du gleitenden Betrieb und würdest das Gebäudeenergiegestz erfüllen.

 

Hast du die alte Anleitung noch? Achtung, muss an die vorgesehenen Kontakte angeschlossen werden, nicht in die Brennerleitung einschleifen, da sonst die Haltung der Sockeltemperatur nicht mehr gewährleistet ist.

Gruß
Heizing


@Heizing  schrieb:

Mir fällt gerade noch ein, an die alte Regelung konnte man auch ein Uhernthermostat anschließen, das in der Wohnung platziert wird. Dann hättest du gleitenden Betrieb und würdest das Gebäudeenergiegestz erfüllen.


Meines Erachtens nach ist das dann kein gleitender Betrieb sondern nur eine Zeitschaltung, ob der Kessel heizt oder nicht. Einen Aussensensor kannst damit nicht ersetzen. Denn es ist ja gerade der Vorteil des Aussensensors, dass die Vorlauftemperatur automatisch in Abhängigkeit von der Heizkurve angepasst wird. Bei einem Uhrenthermostat hast nur die Raumtemperatur, die Vorlauftemp. ist immer noch genauso hoch wie vorher.

Wenn man so will, ist das eher ein automatisiertes Ein- und Ausschalten des Kessels. Hat aber nichts mit gleitendem Betrieb gemein.

Doch, das wäre nach § 61 GEG ausreichend.

 

§ 61 GEG

 

Wird eine Zentralheizung in ein Gebäude eingebaut, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Zentralheizung mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe ausgestattet ist. Die Regelung der Wärmezufuhr sowie der elektrischen Antriebe im Sinne von Satz 1 erfolgt in Abhängigkeit von

  1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und

  2. der Zeit.

Die Raumtemperatur ist eine geeignete Führungsgröße, damit fährst du auch gleitend:

 

Stelle die vor, der Kessel hat 45°C, der Raum hat 20°C bei soll 21°C, der Brenner wird eingeschaltet, bei 21 °C klack, der Thermostat schaltet aus, da hat der Kessel dann vielleicht 55°C. Dann fährst du schon gleiten. Sonst wären ja auch keine Thermen mehr mit Uhrenthermostat zulässig.

 

Gruß
Heizing

Gleitend würde ich mit anpassen übersetzen. Hier aber eben,dass die Vorlauftemperatur an die jeweilige Witterung angepasst wird.  Wird es draussen wärmer,geringere Vorlauftemp,wird es kälter,höhere Vorlauftemp.

 Hier nur einen Raumthermostat anzuschliessen,ist wie Ein- und Ausschalten. Es beeinflusst aber in keiner Weise die Vorlauftemperatur. Anders ausgedrückt: der Kessel würde Sommers wie Winters mit der gleichen Vorlauftemp.heizen,wenn die Raumtemp nicht der Soll entspricht.

Es muss also ein Aussenfühler angeschlossen werden. Mit der vorhandenen ,,Regelung,, funktioniert das aber nicht.

Gleitend heißt, dass du nicht ständig 75°C fährst. Natürlich hast auch bei raumtemperaturabhängigem Betrieb eine Anpassung an die Witterung. Wenn es draußen kälter ist, brauchst du mehr Energie um die Bude auf 21°C zu bringen, der Brenner läuft also länger. Das geht also schon. Mein obiges Beispiel zeigt ja auch die Beeinflussung der Vorlauftemperatur.

Gruß
Heizing

Du bist mit Sicherheit auf dem Holzweg. Die Vorlauftemp.bei diesem Kessel mit eben dieser ,,Regelung,, wird einzig und allein vom Kesselthermostat bestimmt.  Und der funktioniert nicht automatisch,sondern ich muss ihn manuell einstellen.

Nö, der Raumthermostat würde ja vorher eingreifen und begrenzen. So wie bei einer heutigen Regelung die Witterungsführung auch. Die fährt ja auch nicht 75°C, nur weil der Thermostat so steht. 😉

Gruß
Heizing

 Es bleibt immer noch falsch.

Damit  dieser Kessel weiter betrieben werden darf,muss er mit einer witterungsgeführten Regelung ausgestattet werden.  Ein Raumfühler ist hier keinesfalls ausreichend,weil der eben nicht die Vorlauftemperatur beeinflusst.

Aber wenn du meinst,dass du richtig liegst,lass den TE doch den Raumfühler verbauen.

 

Ich gebs langsam echt auf. Ich hab doch oben das GEG zitiert, dass eine andere geeigneten Führungsgröße auch ausreichend ist. Willst du echt behaupten, dass alle raumtemperaturgeführten Thermen illegal laufen? 

Gruß
Heizing

 Dann soll er doch seinen Kessel mit einem Raumthermostaten ausstatten. Er soll sich dann aber nicht beschweren,wenn man das nicht durchgehen lässt.

Das geht durch, sonst müssten alle raumtemperaturgeführten Thermen demontiert werden.

Gruß
Heizing

Wenn Du bereits vor dem 01.02.2002 selbst als Eigentümer in diesem Haus, wo der Kessel betrieben wird, wohnst, brauchst Du den Kessel überhaupt nicht auszutauschen. Es gilt auch keine 30 Jahresfrist. Erst ein späterer Hausbesitzer muss das dann den Austausch vornehmen.

Diese Ausnahmeregelung gilt auch weiterhin.

Viele Grüße aus Wiehl
betz56
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