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raumluftunabhängiger Betrieb wird vom Schorni nicht abgenommen, weil keine x-Kennung

Unsere neue Hezung (Vitoladens 300-C, modulierender Brenner, raumluftunabhängiger Betrieb) wird vom Schornsteinfeger nicht für diesen Betrieb abgenommen, weil die X-Kennung fehlt. Entsprechend nimmt er nur den raumluftabhängigen Betrieb ab.

Was läuft hier falsch ?

Wurde hier eine falsche Heizung eingebaut ? Herstellernummer: 7570424003403126

Gruß Alfred

 

9 ANTWORTEN 9

Hallo Alfred,

dein Kessel ist mit koaxialem Zuluftsystem und für den raumluftunabhängigen Betrieb gedacht sowie geeignet. Poste bitte mal das Typenschild vom Kessel, damit ich es mir einmal ansehen kann. Anhängen kannst du die Bilder, indem du nachträglich deinen nächsten Kommentar bearbeitest.

Viele Grüße
Flo

Hallo Flo,
bitte schon. Typenschild ist OHNE X-Kennung.
Was nützt mir ein Abgasrohr, das in C93X ausgeführt ist, wenn ich dann doch noch für eine zusätzliche Luftzufuhr sorgen muss. Auf der einen Seite ziehe ich angewärmte Luft in den Ofen, auf der anderen Seite eiskalte Winterluft ins Haus.

Gruß AlfredIMG_20201105_054528.jpg

Kannst du mir das Bild nochmal etwas hochauflösender zur Verfügung stellen. Ich möchte gerne einmal sehen, welche Typen dann angegeben sind.

Viele Grüße
Flo

IMG_20201105_054528.jpgBesser geht es nicht. Dann müsste Viessmann mal bessere Typenschilder aufkleben.

Hallo Flo,
eigentlich ist es schon geklärt.
Da der Kessel keine X-Kennung hat geht es nicht OHNE eine weitere Luftöffnung (1 x 150 cm2 oder 2 x 75 cm2).
Das ist nicht das, was man sich unter raumluftunabhängig vorstellt. Das Abgasrohr ist als C93X ausgeführt. Nützt nur nichts.
Der Installationsbetrieb wusste das auch nicht - nur Viessmann. Und wenn die Anlage eingebaut ist, kann man das in dem mitgelieferten Handbuch sogar nachlesen.
Das ist irreführend. Notfalls wird die Anlage deswegen wieder ausgebaut ...
Gruß Alfred

Die X-Kennezichnung am Abgassystem ist deshalb vorhanden, weil dieses auch bei unserem Gasbrennwertgeräten verwendet wird.

Ich hatte mir gerade die Planungsanleitung zu unseren Abgassystemen zu unseren Ölbrennwertkesseln rausgesucht. Unter Punkt 1.8 " Einbaumöglichkeiten der Abgasanlage bei raumluftunabhängigem Betrieb" steht:

Im Aufstellraum ist eine Belüftungsöffnung von mindestens 1x150 cm² oder 2x75 cm² erforderlich (FeuVO und CEN/TR 1749 beachten).

Viele Grüße
Flo

Hallo Flo,
das weiß ich mittlerweile auch. Und die Installationsfirma nun auch. Ich hatte die Installationsfirma auf die X-Kennung des Kessels hingewiesen, diese hatte sich mit Viessmann in Verbindung gesetzt - und trotzdem wurde installiert (weil es die Firma nicht besser wusste).
Hinterher (für mich) mit solchen Tatsachen zu kommen ist sehr unschön. Wenn ich das vorher gewusst hätte, wäre diese Anlage NIE installiert worden. Ich überlege mir rechtliche Schritte, die Anlage wieder zu entfernen und gegen eine mit X-Kennung auszutauschen. Schade, Viessmann, dass das so gelaufen ist.
Ich hoffe noch auf eine gütliche Einigung ... in welcher Form auch immer.
Gruß Alfred

Dazu kann ich nichts sagen. Da dein Fachbetrieb dein Vertragspartner ist, bitte ich dich, dich diesbezüglich an diesen zu wenden.

Viele Grüße
Flo

Hallo Flo,
ja der Fachbetrieb sagt, er wusste das nicht.
Ich hatte den Fachbetrieb ja in Mails vom 7.7. und 9.7. darauf hingewiesen, dass der Schornsteinfeger eine X-Kennung am Kessel verlangt. Man glaubte, mit der X-Kennung am Abgasrohr wäre das alles in Ordnung.
Nur so spielt der Schornsteinfeger nicht mit ... Ich bin mal gespannt, wie diese Sache ausgeht.
Jedenfalls ist das sehr irreführend von "raumluftunabhängig" zu sprechen, wenn doch eine zusätzliche Öffnung benötigt wird - und das außer Viessmann keiner weiß (bis auf den Schornsteinfeger).
Hier jedenfalls ist gründlich etwas schief gelaufen.
... und damit ist für mich dieses Thema beendet.
Gruß Alfred
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