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wie fülle ich wasser in einer vitola öl kesselanlage nach?

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

leider ist in der einseitigen Bedienungsanleitung nicht aufgeführt, wie man Wasser nachfüllt. Können Sie mir dazu eine Info zusenden? Herzlichen Dank im voraus.

 

mit freundlichen Grüßen

 

Sabine Hecker-Papp

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Uwe_Fröhlich schrieb:

Hallo Frau Hecker-Papp,

da muss ich Franky leider etwas widersprechen. Als erstes sollte geklärt werden ob ihre anlage ebent. mit enthärtetem oder sogar entsalztem Wasser befüllt ist (im Zweifelsfall den ZH fragen).

Sollte nur normales Leitungswasser eingefüllt worden sein können sie selber nachfüllen, aber bitte nicht nur über einen Schlauch und einen Zapfhahn.
Gemäß DIN 1988-100 und EN 1717 muss eine Fülleinrichtung in Form einer Systemtrennung Bauart BA oder GB vorhanden sein. Nur zwischen dieser und einem Zapfhahn darf die Schlauchverbindung hergestellt werden.

Auch hier im Zweifelsfall den ZH kontaktieren.

Beste Grüße
Uwe Fröhlich

 

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4 ANTWORTEN 4
Du müsstest ja irgendwo an deiner Anlage einen Füll- und Enteleerungshahn haben. Meist am unteren Ende des Kessels. Dort schliesst einen Schlauch an, dessen anderes Ende an einen normalen Wasserhahn angeschlossen wird. Den Schlauch günstigenfalls am Ende des Wasserhahnes entlüften, anschliessend Verschraubung festziehen und Hähne öffnen. Das Manometer im Auge behalten, mehr als 1,5 -2 bar sind sehr selten nötig.
Hallo. Ich würde mal das Außdehnungsgefäß prüfen lassen meist fehlt Vordruck. Wenn dort wieder der richtige Vordruck eingebracht ist braucht ihr kaum noch Wasser einfüllen. Vordruck verlust 20% im Jahr.
Hallo Frau Hecker-Papp,

da muss ich Franky leider etwas widersprechen. Als erstes sollte geklärt werden ob ihre anlage ebent. mit enthärtetem oder sogar entsalztem Wasser befüllt ist (im Zweifelsfall den ZH fragen).

Sollte nur normales Leitungswasser eingefüllt worden sein können sie selber nachfüllen, aber bitte nicht nur über einen Schlauch und einen Zapfhahn.
Gemäß DIN 1988-100 und EN 1717 muss eine Fülleinrichtung in Form einer Systemtrennung Bauart BA oder GB vorhanden sein. Nur zwischen dieser und einem Zapfhahn darf die Schlauchverbindung hergestellt werden.

Auch hier im Zweifelsfall den ZH kontaktieren.

Beste Grüße
Uwe Fröhlich
FrhU

Uwe_Fröhlich schrieb:

Hallo Frau Hecker-Papp,

da muss ich Franky leider etwas widersprechen. Als erstes sollte geklärt werden ob ihre anlage ebent. mit enthärtetem oder sogar entsalztem Wasser befüllt ist (im Zweifelsfall den ZH fragen).

Sollte nur normales Leitungswasser eingefüllt worden sein können sie selber nachfüllen, aber bitte nicht nur über einen Schlauch und einen Zapfhahn.
Gemäß DIN 1988-100 und EN 1717 muss eine Fülleinrichtung in Form einer Systemtrennung Bauart BA oder GB vorhanden sein. Nur zwischen dieser und einem Zapfhahn darf die Schlauchverbindung hergestellt werden.

Auch hier im Zweifelsfall den ZH kontaktieren.

Beste Grüße
Uwe Fröhlich